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Vorlage - VI/STR/40/0887/19  

Betreff: Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
21.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
29.01.2019 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.02.2019 
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0887/19)

Die Stadt Zeitz überträgt gemäß § 117 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Kassengeschäfte in Kultureinrichtungen an eine Fremdfirma.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der § 117 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) „Übertragung von Kassengeschäften“ regelt die Möglichkeit der ganz oder teilweisen Übertragung der Kassengeschäfte an Stellen außerhalb der Verwaltung, wenn die ordnungsgemäße Erledigung und Prüfung nach den für die Kommune geltenden Vorschriften gewährleistet sind.

 

Der Beschluss hierüber ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die anfallenden Aufsichts- und Kassenstunden in den Einrichtungen „Schlosspark Moritzburg Zeitz“ und „Theater Zeitz im Capitol“ sind aufgrund der Personalsituation nicht mit den vorhandenen städtischen Mitarbeiterin abzusichern und werden bereits seit mehreren Jahren über Fremdfirmen erbracht.

 

Im „Schlosspark Moritzburg Zeitz“ und im „Theater Zeitz im Capitol“ werden sowohl die Aufsichts- als auch die Kassendienste über eine Fremdfirma erbracht. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens. In diesem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Eignung.

 

Im Schlosspark erfolgen die Kassengeschäfte über eine, bei Veranstaltungen über mehrere Einnahmekassen. Kassenführer sind die Mitarbeiter der Fremdfirma. Die Stadt Zeitz übergibt der Fremdfirma zu Beginn jeder Saison und bei weiterem Bedarf nummerierte Eintrittskarten, Postkarten etc.. Diese  werden zahlenmäßig erfasst. Die Kassen und das Wechselgeld werden von der Fremdfirma bereitgestellt. Monatlich erfolgt durch die Fremdfirma eine Abrechnung und Überweisung der Einnahmen. Die Kontrolle der Kassengeschäfte erfolgt am Ende des Leistungszeitraumes, bei Rückgabe der nicht verkauften Eintrittskarten und Waren.

 

Im Theater Zeitz im Capitol erfolgt die Kassierung über eine genehmigte Einnahmekasse. Kassenführer und Vertreter sind Mitarbeiter der Stadt, welche während der Veranstaltung die Veranstaltungsleitung haben. Der Kassierer der Fremdfirma  erhält vor jeder Veranstaltung die Kasse mit Wechselgeld und rechnet nach Beendigung des Verkaufs am selben Tag ab. Die Kontrolle der Kassengeschäfte durch die Kommune ist hier zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

 

Die anfallenden Kosten für die Kassengeschäfte sind in den Kosten für Aufsichts- und Kassendienst für beide Einrichtungen im Haushalt eingestellt.