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Vorlage - VI/STR/40/0888/19  

Betreff: Informationen und Sachstand zum Antrag der Stadträte/innen zum Thema Sekundarschulen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Information
21.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Information
31.01.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Information
06.02.2019 
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (VI/STR/40/0888/19)
Anlagen:
IV Information und Sachstand Thema Sekundarschulen - Aktualisierung nach BA 21-01-2019

Im Stadtrat am 06.12.2018 wurde der fraktionsübergreifende Auftrag durch den Oberbürgermeister ohne förmliche Beschlussfassung angenommen, nachfolgende Fragestellungen zu beantworten:

 

In Vorbereitung eines möglichen Trägerwechsels der Sekundarschulen wird der OB beauftragt, die nachfolgenden Punkte detailliert dem Stadtrat vorzulegen und in die Beratungsfolge der Ausschüsse bis Januar 2019 einzubringen:

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Sekundarschulen, untergliedert in
    - laufende Kosten
    - Kostenaufstellung über erfolgte Sanierungsarbeiten
    - geschätzte Sanierungskosten
    - Kosten des technischen Personals inkl. Overheadkosten der Verwaltung
    - Anteil der Kosten an der Kreisumlage
    - jährliche Erstattungen des Landes und des Landkreises für die Schulträgerschaft durch
      die Stadt
    - mögliche Kosteneinsparungen der Stadt.
     
  2. Stand der Verhandlungen mit dem BLK zum beabsichtigten Trägerwechsel der Sekundarschulen; wie steht der BLK zu folgenden Bedingungen:
    - Beibehaltung von mind. 2 Sekundarschulorten in Zeitz und den derzeitigen
      Schulbezirken
    - vertragliche Sicherung durch den Landkreis, dass zukünftig keine Schüler aus dem
      Stadtgebiet in eine Sekundarschule in einer Nachbargemeinde gehen müssen
    - Übernahme des technischen Personals
    - Übernahme der Immobilie oder Teile davon durch den BLK
      Kostenerstattung für erfolgte Investitionen, mindestens aber der Sonder-
      abschreibungen, die durch die Übertragung an den BLK bei der Stadt entstehen.
     
  3. Erarbeitung von Vorschlägen zur Neustrukturierung der Schulstandorte unter Beibehaltung der jetzigen Struktur der Grundschulen.
    Erarbeitung eines detaillierten Zeitplanes für eine Neustrukturierung unter Einbeziehung aller betroffenen Schulen und in Bezugnahme auf die kommenden Schuljahre.

 

 

Eine vollständige Beantwortung war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit allerdings noch nicht möglich, so dass mit der vorliegenden Informationsvorlage zumindest eine erste Fassung vorgelegt werden soll.

 

Diese Informationsvorlage - mit Sachstand per 18.01.2019 - wird daher fortgeschrieben werden und wird darüber hinaus auch weitere, sich im Rahmen der Beratungsfolge ergebende Fragen, aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

Thieme

Oberbürgermeister

 


Vorbemerkung

 

Ziel der Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt sollte immer die nachhaltige und zukunftsorientierte Gestaltung der Stadt und ihrer Einrichtungen sein, bei der grundsätzlich sowohl qualitative Aspekte der Bildungslandschaft, als auch finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.

 

Darüber hinaus spielen vorliegend stadtplanerische Gesichtspunkte im Hinblick auf eine mögliche Revitalisierung der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule als zukünftiges Haus II des Gymnasiums und damit die Errichtung eines sog. Bildungscampus in Zeitz eine Rolle.

 

Aktuell existieren in Zeitz die Sekundarschule „Am Schwanenteich“ und die Sekundarschule III in der Schillerstraße, beide in stadteigenen Gebäuden, wobei sich im Gebäude der Schillerstraße auch die Grundschule Stadtmitte befindet.

 

Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass die Stadt Zeitz die einzige Kommune im Burgenlandkreis ist, die noch die Trägerschaft der Sekundarschulen innehat und sie damit freiwillig eine Aufgabe mit allen Konsequenzen übernommen hat, die sie nicht übernehmen muss.

 

Insoweit zahlt die Stadt Zeitz für die Sekundarschulen nicht nur bereits über die Kreisumlage, sondern darüber hinaus auch direkt für die Sekundarschulen in eigener Trägerschaft.

 

Zudem sind mit der Trägerschaft 4 VbE verbunden.

 

Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit eine einheitliche Trägerschaft der Sekundarschulen durch den Burgenlandkreis zu einer positiv zu bewertenden Qualitätsangleichung innerhalb des Burgenlandkreises durch eine zentrale Steuerung führt.

 

Naturgemäß stehen dem Burgenlandkreis auch andere finanzielle Mittel zur Verfügung als einem Mittelzentrum wie Zeitz.

 

Vorliegend zur Debatte steht daher eine Gestaltung der Bildungslandschaft, wonach die Stadt Zeitz die Trägerschaft der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis überträgt, der Burgenlandkreis die ehemalige Paul-Wegmann-Schule kauft, als Haus II des GS-Gymnasium herrichtet und mit der Sekundarschule III aus der Schillerstraße in die Käthe-Niederkirchner-Straße, also das jetzige Haus II des Gymnasiums zieht. In der Schillerstraße könnten dann zukünftig weiterhin die Grundschule Stadtmitte, aber auch zusätzlich der dazu gehörende Hort „Bummi“ aus der Freiligrathstraße untergebracht sein.

 

Zu Punkt 1

 

Haushalterisch zu betrachten sind die laufenden Kosten einschließlich Personalaufwand sowie die zukünftigen Investitions- und Sanierungskosten.

 

Ermittlung der laufenden Kosten der Stadt Zeitz für die Sekundarschule „Am Schwanenteich“

 

Grundlage der Berechnungen bildet der vorläufige Jahresabschluss 2017.

 

Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung der Stadt Zeitz:

 

Erträge

 

Aufwendungen

Erträge aus Mieten u. Pachten    1.418,08 €

 

Personalkosten                        106.055,01 €

(Hausmeister, Sekretärin)

Benutzungsgebühren Turnhalle     340,00 €

 

Sachkosten                              170.086,49 €

-

 

Abschreibungen                         54.200,11 €

-

 

Allgemeine Kosten                     13.120,24 €

 

 

Indirekte Personalkosten           31.571,28 €

(SB, Budgetverw., Overhead)

Summe Erträge:                         1.758,08 €

 

Summe Aufwendungen:       375.033,13 €

 

-

 

Summe Investitionen:               7.667,35 €

 

Unter Abzug der Erträge ergibt sich haushalterisch für die Sekundarschule

„Am Schwanenteich“ ein Zuschussbedarf im Jahr 2017 in Höhe von                 373.275,05 €.

Darüber hinaus erfolgten investive Auszahlungen in Höhe von                               7.667,35 €.

 

Die Erstattung des Burgenlandkreises betrug anteilig für diese Schule ca.        219.317,51 €.

In dieser Abrechnung sind die direkten Personalkosten, die Sachkosten und die Abschreibungen berücksichtigt.Investive Auszahlungen werden ab dem Jahr 2018 nicht mehr erstattet, sondern nur noch über die Abschreibungen refinanziert.

 

Dementsprechend verblieben für die Stadt Zeitz Kosten in Höhe von               161.624,89 €.

 

Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Zeitz

Bilanzwerte zum 31.12.2017 (Schulgebäude und Turnhalle einschließlich Ausstattung)

 

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen                    2.914.154,69 €

Sonderposten                            761.978,00 €

-

Verbindlichkeiten                         96.562,50 €

-

Bilanzwert    :                        2.055.614,19 €

 

Vermögenswerte wie Immobilien werden regelmäßig bzw. nach kommunalem Haushaltsecht zum Verkehrswert aufgrund eines Verkehrswertgutachtens veräußert.

 

Mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den BLK entsteht in der Bilanz der Stadt Zeitz möglicherweise dann ein Bilanzverlust, wenn der Verkehrswert den Bilanzwert nicht erreicht. Ein solcher Bilanzverlust wäre im Jahr der Vermögensübertragung als außerordentlicher Aufwand in der Ergebnisrechnung zu verbuchen. Er wäre aber nicht liquiditätswirksam und würde den Kassenkredit daher nicht belasten.

 

Dieser Fehlbetrag wäre – gegebenenfalls - auszugleichen bzw. zu konsolidieren, was jeweils durch die jährliche Einsparung nach einer Übertragung erfolgt. Die eigentliche Belastung des Jahresergebnisses tritt aber nur im Jahr der Übertragung ein.

 

 


Ermittlung der laufenden Kosten der Stadt Zeitz für die Sekundarschule III

 

Grundlage der Berechnungen bildet der vorläufige Jahresabschluss 2017.

 

Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung der Stadt Zeitz:

 

Erträge

 

Aufwendungen

Leistungsentgelte                               0,20 €

 

Personalkosten                        101.620,95 €

(Hausmeister, Sekretärin)

-

 

Sachkosten                              130.137,83 €

-

 

Abschreibungen                         10.616,91 €

-

 

Allgemeine Kosten                     13.120,23 €

 

 

Indirekte Personalkosten           30.684,47 €

(SB, Budgetverw., Overhead)

Summe Erträge:                                0,20 €

 

Summe Aufwendungen:       286.180,39 €

 

-

 

Summe Investitionen:               7.667,34 €

 

Unter Abzug der Erträge ergibt sich haushalterisch für die Sekundarschule III

ein Zuschussbedarf im Jahr 2017 in Höhe von                                                    286.180,19 €.

Darüber hinaus erfolgten investive Auszahlungen in Höhe von                               7.667,34 €.

 

Die Erstattung des Burgenlandkreises betrug anteilig für diese Schule ca.        169.174,95 €.

In dieser Abrechnung sind die direkten Personalkosten, die Sachkosten und die Abschreibungen berücksichtigt. Investive Auszahlungen werden ab dem Jahr 2018 nicht mehr erstattet, sondern über die Abschreibungen refinanziert.

 

Dementsprechend verblieben für die Stadt Zeitz Kosten in Höhe von               124.672,58 €.

 

Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Zeitz

Bilanzwerte zum 31.12.2017 (Schulgebäude und Turnhalle einschließlich Ausstattung)

 

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen                      796.557,26 €

Sonderposten                            370.752,93 €

-

Verbindlichkeiten                       193.900,00 €

-

Bilanzwert:                               231.904,33 €

 

 

Dieses Schulgebäude soll im Eigentum der Stadt Zeitz verbleiben.

 

Um die frei werdenden Räumlichkeiten wieder in Nutzung zu bringen, wird vorgeschlagen, den Hort „Bummi“ aus der Freiligrathstraße zu integrieren, wodurch das dann dort frei werdende Gebäude nicht mehr im Eigentum der Stadt gehalten werden muss.

 

 


Ermittlung der laufenden Kosten der Stadt Zeitz für den Hort „Bummi“ Freiligrathstraße

 

Die Kosten des Hortes "Bummi" sind nachfolgend dargestellt – diese können aber nur zum Teil eingespart werden, weil die Personalkosten hinsichtlich des Hortbetriebes gleich bleiben und die Betriebskosten mindestens genauso hoch sein werden.

 

Natürlich ist eine zusätzliche Immobilie immer ein zusätzlicher Aufwand, auch in personeller Hinsicht. Auch die dortigen Sanierungskosten würden entfallen, jedoch würden Investitionskosten zur Herrichtung des Hortes in der Sekundarschule anfallen.

 

Diese könnten aber aus dem Erlöse aus dem Verkauf der Villa in der Freiligrathstraße finanziert werden. Konkrete Zahlen liegen hierzu nicht vor.

 

Die ausgewiesenen Angaben entsprechen dem vorläufigen Jahresabschluss 2017.

 

Erträge

 

Aufwendungen

Zuweisungen vom Land            10.712,98 €

 

Personalkosten             (120.285,69)

Zuweisungen von Gem./GV      57.151,00 €

 

Sachkosten                                32.242,83 €

Benutzungsgebühren                       50,00 €

 

     Unterhaltung unbew. Verm.  8.422,02 €

-

 

     Bewirtschaftung                     21.628,94 €

-

 

     Unterhaltung bewegl. Verm.     638,97 €

-

 

     Sonst. Verw. und Betr. Ausg.  1.020,74 €

-

 

     Geschäftsaufwendg.                    532,16 €

-

 

Abschreibungen                              269,27 €

Summe Erträge:                       67.913,98 €

 

Summe Aufwendungen:         32.512,10 €

 

Die Personalkosten für den Hort „Bummi“ sind an dieser Stelle zu vernachlässigen, da sie auf der Grundlage des Betreuungsaufwandes entstehen und nicht abhängig vom Ort der Unterbringung sind.

 

Bilanzwerte Hort „Bummi“ Freiligrathstraße

 

Bilanzwerte zum 31.12.2017:

 

Aktiva

Passiva

Unbewegl. Anlagevermögen      33.305,02 €

Sonderposten                                      0,00 €

Bewegl. Anlagevermögen             1.204,55 €

Verbindlichkeiten                                 0,00 €

 

Entscheidend wäre bei einem Verkauf allerdings der noch durch ein Gutachten zu ermittelnde Verkehrswert der Immobilie.

 

Zu den entfallenden laufenden Kosten wäre hier noch ein zusätzlicher Grundsteuerertrag zu berücksichtigen.

 

Durch die gleichzeitige Übertragung der Verbindlichkeiten an den BLK entfällt für die Stadt Zeitz der Schuldendienst in Form der jährlichen Tilgung für die Sekundarschule „Am Schwanenteich“ in Höhe von 15.450,00 €/Jahr, was zur Verbesserung der Liquidität führt.

 


Kostenaufstellung der Sanierungsarbeiten Sekundarschule

Am Schwanenteich“ in den Jahren 2015 bis 2017 (in EURO)

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Verkleidung

6.482,91

 

 

Energ. Sanierung

2.319,87

 

 

Alu- Haustüren

3.483,16

 

 

Demontage Signalgeber

1.075,02

 

 

Instandsetzung Eingangsbereich

 

1.094,32

 

 

Eternitverkleidung Eingang

3.342,13

 

 

Metallbauarbeiten

9.354,09

 

 

Telefonanlage

 

1.565,61

 

Reparatur Weitsprunggrube

 

2.380,00

 

Reparatur Weitsprunggrube

 

1.496,78

 

Reparatur  WC- Anlage

 

1.001,75

 

Akustikdecke

 

 

2.915,00

Akustikdecke Musik

 

 

3.507,06

Trinkwasserversorgung

 

 

5.379,49

Erneuerung Trinkwasserleitung

 

 

 

26.562,12

Sanierungsarbeiten

27.151,50

6.444,14

38.364,17

Havarie/Wartung/Material

14.707,62

12.849,59

7.724,14

Gesamt

41.859,12

19.293,73

46.088,31

 

Kostenaufstellung Sanierungsarbeiten Turnhalle Sekundarschule „Am Schwanenteich“ (in EURO)

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Erstellung Rettungswegeplan

227,41

 

 

Austausch Deckenbeleuchtung

 

304,62

 

Vogelabwehr

 

121,14

 

Rep. Mischbatterien

 

 

1.213,44

ngelbeseitigung Tore

 

 

1.716.55

Sanierungsarbeiten

227,41

425,76

2.929,99

Havarien/Wartung/Material

1.329,41

1.243,44

2.062,21

Gesamt

1.556,82

1.669,20

4.992,20

 


Notwendige zukünftige Sanierungskosten Sekundarschule

Am Schwanenteich“ (in EURO)

 

Die finanziellen Mittel für den künftigen Investitionsbedarf wären nach einer Übertragung durch den BLK bereitzustellen, was den Finanzhaushalt der Stadt Zeitz künftig ebenfalls entlastet.

 

Fenster/ Sonnenschutz

90.000,00

Brandschutztechnische Maßnahmen 2. Rettungsweg/Notbeleuchtung

220.000,00

Heizung/Rohrleitungssystem

173.000,00

Maler-u. Fußbodenbelagsarbeiten

78.000,00

Erneuerung Innentüren

66.000,00

Außenanlage

100.000,00

Gesamt

727.000,00

 

Der Vollständigkeit halber erfolgt die Darstellung dieser Kosten auch für die Sekundarschule III.

 

Kostenaufstellung der Sanierungsarbeiten Sekundarschule III

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Rep. WC Eingangstür- M

 

119,00

 

Rep. WC Eingangstür- J

 

280,60

 

Toilettenanlage Jungen

 

11.365,50

 

Reinigung Tartanplatz

 

 

3.599,75

Wartung RWA Anlage

 

 

298,69

Toilettenanlage Mädchen

 

 

18.173,61

Sanierungsarbeiten

0,00

11.765,10

22.072,05

Havarien/Wartung/Material

5.330,62

4.013,59

1.929,50

Gesamt

5.330,62

15.778,69

24.001,55

 

Kostenaufstellung Sanierungsarbeiten Turnhalle Sekundarschule III

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Erneuerung Innentür

491,27

 

 

ngelbeseitigung

 

 

757,17

Leuchtmittel

 

 

499,68

Sanierungsarbeiten

491,27

0,00

1.267,55

Havarien/Wartung/Material

648,98

373.34

1.267,55

Gesamt

1.140,25

373,34

2.524,40

 

Notwendige Sanierungskosten

 

Heizung/Rohrleitungssystem

165.000,00

Brandschutztechnische Maßnahmen 2. Rettungsweg/Notbeleuchtung

 

272.000,00

Beleuchtung/elektr. Anlage

   75.000,00

Maler-u. Fußbodenbelagsarbeiten

   70.000,00

Erneuerung Innentüren

350.000,00

Beleuchtung/elektr. Anlagen Turnhalle

  10.000,00

Gesamt

942.000,00

 

Welche Einsparungen insgesamt erzielt werden können, muss noch abschließend ermittelt werden. Manche Kosten, wie die Overheadkosten, entfallen nicht sofort, sondern können allenfalls mittelfristig anteilig im Gesamthaushalt gekürzt werden. Diese Angaben werden noch ergänzt!

 

 

Zu Punkt 2

 

Zu diesem Fragenkomplex hat sich der Landrat, Herr Götz Ulrich, am 18.01.2019 wie folgt per Email geäußert:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thieme,

 

hiermit komme ich auf Ihre E-Mail vom 7.12.2018 zurück und möchte zu den von den Fraktionen des Stadtrates Zeitz aufgeworfenen Fragen wie folgt antworten:

 

Sie kennen meinen Vorschlag, auf dem Grundstück der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule ein weiteres Gebäude für das Geschwister-Scholl-Gymnasium zu erreichten und dort zusätzlich eine Turnhalle zu bauen, um in unmittelbarer Nähe des Gebäudes 1 des Gymnasiums auch den Unterricht abzuhalten, der heute im Gebäude 2 stattfindet. Dadurch soll die Schulgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums gestärkt und die Unterrichtsversorgung verbessert werden, weil lange Wege für den Lehrkörper zwischen beiden Gebäuden entfallen. Zusätzlich könnte erwogen werden zu prüfen, ob auch eine Einbeziehung der Volkshochschule in einen Bildungscampus an diesem Standort sinnvoll ist. Gleiches gilt für andere bildungsbezogene Vorhaben, etwas die Idee eines sog. "Zukunftsinstituts" in Zeitz.

 

Nach Inbetriebnahme des neuen Gebäudes für das Geschwister-Scholl-Gymnasium stünde das heutige Haus 2 für die Nutzung durch die Sekundarschule III zur Verfügung. Es wird damit zugleich deutlich, dass ein Neubau für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz am Standort der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule nur sinnvoll ist, wenn das heutige Gebäude 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums nachgenutzt werden kann. Insofern ist der Umzug der Sekundarschule III in das derzeitige Gebäude 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums bei gleichzeitigem Wechsel der Schulträgerschaft hin zum Burgenlandkreis Teil meines Vorschlags.

 

Der Burgenlandkreis sieht den Bedarf für zwei Sekundarschulen im Gebiet der Stadt Zeitz als gegeben an. Von seiner Seite bestehen keine Absichten, Sekundarschulen zu schließen. Im Falle der Verlagerung der Sekundarschule III in das heutige Haus 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums sollte überlegt werden, wie die Einzugsbereiche der beiden Sekundarschulen so abgegrenzt werden, dass für Schüler aus der Kernstadt wie aus den Ortsteilen die nächstgelegene Sekundarschule erreichbar ist. Eine abrupte Änderung von Einzugsbereichen ist dabei nicht sinnvoll.

 

Der Burgenlandkreis strebt nicht an, dass Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnete werden. Damit wird auch die zentralörtliche Bedeutung der Stadt Zeitz als Mittelzentrum beachtet. Eine vertragliche Sicherung, dass dies für alle Zeiten ausgeschlossen wird, kann jedoch nicht vereinbart werden. Die Entscheidung hierüber trifft bereits heute, auch für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, der Kreistag des Burgenlandkreises (§ 22 Absatz 2 Satz 1 SchulG LSA). Dieser ist an die Regelungen des Schulgesetzes wie auch der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) bzw. deren Nachfolgeregelungen gebunden. Auch eine Schulträgerschaft der Stadt Zeitz könnte nicht verhindern, dass es zur Schließung von Schulen kommt, wenn diese die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgesetzten Mindestschülerzahlen unterschreiten, vgl. § 22 Absatz 2a SchulG LSA). Aufgrund der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung besteht voraussichtlich auf lange Sicht der Bedarf für zwei Sekundarschulen in Gebiet der Stadt Zeitz.

 

Im Falle eines Wechsels der Schulträgerschaft für die Sekundarschulen an die Stadt Zeitz würde das vorhandene Personal (Hausmeister, Schulsekretärinnen) vom Burgenlandkreis übernommen.

 

Eine Übernahme der Liegenschaften ist nicht automatisch mit einer Übernahme der Schulträgerschaft verbunden. Allerdings strebt der Burgenlandkreis bei allen Schulen in seiner Trägerschaft an, Schulträgerschaft und Eigentum in einer Hand zusammenzuführen. Im Falle einer späteren Nutzung des Hauses 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums durch die Sekundarschule III bedürfte es keines Eigentumswechsels, da der Burgenlandkreis hier schon Eigentümer ist. Die Auswirkungen eines Eigentumsübergangs für das Gebäude der Sekundarschule "Am Schwanenteich" auf das Jahresergebnis der Stadt Zeitz und des Burgenlandkreises müssten gesondert beleuchtet werden. In der Regel erfolgt ein Kauf von Immobilien zum Verkehrswert auf der Grundlage eines Wertgutachtens.

 

Für weitere Erörterungen stehe ich Ihnen wie auch den Damen und Herren Mitgliedern des Stadtrates gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Götz Ulrich

Landrat

 

 

Zu Punkt 3

 

Aus Sicht der Verwaltung ist vor allem auch im Blick auf die Grundschulstandorte eine Neustrukturierung nicht erforderlich. Die jetzigen Grundschulen sind laut Schulentwicklungsplanung im Bestand bis zum Jahr 2030 im Bestand gesichert. Die Grundschulstandorte entsprechen dem Bedarf und folgen dem Grundsatz „Kurze Beine-kurze Wege“.

 

Nach den statistischen Hochrechnungen sind auch die beiden Sekundarschulstandorte bis zum Schuljahr 2033/34 gesichert.

 

Momentan ermöglichen die Standorte der Sekundarschulen das Erreichen zu Fuß für Schüler aus dem Stadtgebiet- mit Ausnahme der Schüler aus den Ortsteilen.

 

Die Frage der Schulträgerschaft sollte aus Sicht der Verwaltung  - vor allem hinsichtlich der zeitlichen Abfolge - unabhängig von den zukünftigen Planungsabsichten des BLK betrachtet werden, da zu erwarten ist, dass die Realisierung der Vorhaben im Zusammenhang mit der Sanierung der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule noch einen längeren zeitlichen Umfang in Anspruch nehmen wird. Über diese Maßnahmen entscheidet im Übrigen der Kreistag des Burgenlandkreises.

 

Es geht hier aus Sicht der Stadt Zeitz zunächst um eine grundsätzliche Entscheidung über die Schulträgerschaft, die getrennt von der räumlichen Aufteilung gesehen werden kann.

 

In diesem Falle würden in dem Schulgebäude Schillerstraße zunächst zwei Schulformen mit unterschiedlicher Trägerschaft untergebracht sein.

 

Haushalterisch erfolgt bereits jetzt eine getrennte Erfassung in unterschiedlichen Produkten des Haushalts.

 

Weitere möglicherweise auftauchende Fragestellungen wären selbstverständlich vertraglich mit dem Burgenlandkreis zu regeln.

 

Die Verwaltung weist lediglich vorsorglich darauf hin, dass bei einer Umsetzung der Sekundarschule III in das jetzige Haus II des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in der Käthe-Niederkirchner-Straße der frei werdende Gebäudeteil der Sekundarschule III in der Schillerstraße erst baulich für eine zukünftige Nutzung herzurichten wäre. Eine Finanzierung wäre aus dem Kauferlös möglich. Da mit der Hortnutzung keine vollständige Auslastung des Gebäudes möglich ist, wären zudem weitere Nutzungsmöglichkeiten zu suchen, die sich mit der Hortnutzung vereinbaren lassen.

 

Ein detaillierter Zeitplan kann aktuell noch nicht erarbeitet werden, weil die Frage des „wie“ der Umsetzung maßgeblich von dem „ob“ einer möglichen Beschlussfassung der Übertragung der Schulträgerschaft abhängt.