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Vorlage - VI/STR/32/0891/19  

Betreff: 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
23.01.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau      
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
29.01.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
29.01.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
29.01.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
12.02.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0891/19)
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
18.02.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen  (VIÄ/STR/32/0891/19)  
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
19.02.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
19.02.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0891/19)
Bauausschuss Vorberatung
13.03.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.03.2019 
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0891/19)
Anlagen:
Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz

Der Stadtrat beschließt die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr.


Gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 11, 99 Komunalverfassungsgesetz (KVG LSA)

 i.V.m. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz

des Landes Sdachsen-Anhalt (BrSchG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/32/0094/14

VI/STR/32/0632/17

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Mit der letzten Änderung der Entschädigungssatzung erfolgte eine Anpassung der Entschädigungssummen für Einsätze, Funktionsträger und Brandsicherheitswachen.

 

Trotz Abstimmung der letzten Änderung mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz zeigte sich, dass eine erneute Anpassung erforderlich ist. So führte mutmaßlich die Änderung der Entschädigung bei den Brandsicherheitswachen dazu, dass sich nur wenige Kameraden bereitfanden, diese abzusichern. Nunmehr soll die „alte“ Regelung wieder aufgenommen werden.

 


Anlage:

2. Änderung Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (17 KB)