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Vorlage - VI/STR/10/0896/19  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
31.01.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Sachspende der Bienchengruppe Zeitz e. V., Altmarkt 20 in 06712 Zeitz in Höhe von 1.539,35 € für eine Lichterkette für den Rathausturm, Altmarkt 1 in 06712 Zeitz zu.


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i.  V. m.  § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

Im Dezember 2015 wurde in Absprache mit dem Hausmeister des Rathauses eine Lichterkette am Rathausturm des Rathauses durch Mitglieder der Bienchengruppe Zeitz e. V. angebracht. Der Wert der Lichterkette beträgt 1.539,35 €.

Die Information dazu wurde erst im November 2018 an den FB Zentrale Dienste weiter gegeben, so dass die Genehmigung zur Annahme der Sachspende noch nicht eingeholt werden konnte.

 

Die Sachspende wurde bereits entgegengenommen und eine Spendenbescheinigung an den Verein wurde ausgestellt.

Die Beschlussfassung und die damit verbundene Genehmigung zur Annahme der Sachspende wird hiermit nachgeholt.

 

Die Sachspende wird bei der nächsten Erstellung der Meldung an den Burgenlandkreis ergänzt. 


Anlagen: