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Vorlage - VII/STR/OB/0008/19  

Betreff: Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.09.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.09.2019 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/OB/0008/19)
Anlagen:
Änderungsliste Stadtrat 12 09 2019
Gesamtdokument STR 12 09 2019_N
1 Nachtragshaushaltssatzung 2019

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019.


Gesetzliche Grundlage:

§ 103 Abs. 2 Kommunalverfassungs- gesetz des Landes Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Als Voraussetzung für die Fortsetzung bereits laufender Bauvorhaben, wie insbesondere auch als Voraussetzung für zukünftige wichtige Vorhaben es ist erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.

 

Hauptgrund sind dabei nunmehr die in der bereits beschlossenen und genehmigten Haushaltssatzung für das Jahr 2019 noch nicht veranschlagten erheblichen Auszahlungen für die Sanierung der Kita Völkerfreundschaft auf Grund einer neuen Fördermöglichkeit für diese Einrichtung. Zusätzlich sind aber auch weitere Städtebaufördermittel aufzunehmen wie auch Planungsleistungen zur Sanierung des „Herrmannschacht“, die wiederum Voraussetzung für zukünftige Fördermittelbeantragungen sind.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeitz haben große Ziele. Die Bürgerbefragung zum Leitbildprozess zeigte, dass aus Sicht vieler Einwohner die Daseinsvorsorge ausgebaut und verbessert sowie Zeitz als Kultur-, Bildungs- und Wirtschaftsstandort gestärkt werden soll. Um diese Ziele zu erreichen, muss die Stadt investieren.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung stellt insoweit die Handlungsfähigkeit der Stadt wieder her, zumal anschließend die seit März bestehende Haushaltssperre aufgehoben werden kann.

 

Der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung ermöglicht Investitionen, wie z. B.:

 

  • r die Kita Völkerfreundschaft ist eine neue Investitionsmaßnahme „grundhafter Um- und Ausbau Kita Völkerfreundschaft - 3651019003“ nachträglich in den Haushalt 2019 aufzunehmen, da sich aufgrund eines Förderprogramms eine Fördermöglichkeit für diese Einrichtung ergibt. Für diese Investitionsmaßnahme ist es notwendig, beachtenswerte Summen an Auszahlungen, welche bisher nicht veranschlagt waren, in den Jahren 2019 und 2020 zu leisten. Dieser Sachverhalt verpflichtet die Stadt Zeitz gem. § 103 Abs. 2 Nr. 3 KVG LSA unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, um die Fördermittel zu generieren und die Hinweise der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme vom 22.07.2019 zu erfüllen. Gleichzeitig kann mit dieser Maßnahme der Investitionsrückstand im Bereich der Kindertageseinrichtungen verringert werden.

 

  • Investitionen in die Gefahrenabwehr: Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs

 

 

  •    Investitionen in Grundschulen, z. B. Grundschule Zeitz Ost und Grundschule Stadt-Mitte  

 

  •    Städtebaufördermaßnahmen (wie bspw. Stadtumbauost oder Städtebaulicher Denkmalschutz) für eigene Maßnahmen und die Förderung von Maßnahmen Dritter

 

 

  •    Realisierung von Straßenbaumaßnahmen, wie J. Traugott-Weise-Straße, Hangsicherung Kloster Posa, GBM obere Liebknechtstraße

 

  •    Kulturförderung: Neustrukturierung Moritzburg (GRW-Förderung), Kloster Posa – Gebäude (LEADER-Förderung)

 

 

  • Sportförderung Vater-Jahn-Turnhalle (LEADER-Förderung)

 

  • Bei der für die Stadt wichtigen Investitionsmaßnahme "ZEKIWA" soll die Kostenerhöhung über die Planansätze des Nachtragshaushaltes 2019 abgebildet werden, um die Förderfähigkeit der Maßnahme im Jahr 2020 nicht zu gefährden.

 

Darüber hinaus erhöht eine beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung die Chance beträchtlich, ohne eine rechtskräftige Haushaltssatzung 2020 bis Ende 2019 die Genehmigungsfähigkeit der Folgeanträge zu Investitionsmaßnahmen nicht zu gefährden.

 

Dieser Sachverhalt spiegelt sich in den aktualisierten und neu aufgenommenen Verpflichtungsermächtigungen wieder. Damit wäre die Stadt Zeitz in der Lage, für einen Teil der zuvor genannten Investitionsmaßnahmen, die über mehrere Jahre laufen, Ausschreibungen vorzunehmen oder Aufträge auszulösen bzw. sich vertraglich zu binden.

 

Ergebnisplan

 

Das Gesamtdefizit des Ergebnisplanes beläuft sich nunmehr auf 5.727.800 €, das heißt, das ursprüngliche Defizit aus der Haushaltsplanung 2019 erhöht sich um 435.900 €, weil die geplanten Gewerbesteuereinnahmen in erheblicher Höhe - bedingt durch eine unvorhergesehene Rückzahlungsverpflichtung von Gewerbesteuern für vergangene Jahre - nicht realisierbar sind.

 

Im Gegensatz dazu kann aufgrund der Entwicklung der Personalaufwendungen der Planansatz beachtlich reduziert werden, was zur Minderung des zu erwartenden Fehlbetrages führt. Nach Aktualisierung der Haushaltsplanansätze liegt der für das Haushaltsjahr 2019 neu zu erwartende Fehlbetrag unter 5 Prozent der Aufwendungen des Ergebnisplanes.

 

Finanzplan

Im Finanzplan (investiver Bereich) hat sich aufgrund von Veränderungen im Bauablauf oder der Kassenwirksamkeit eine Verbesserung ergeben. Das Gesamtdefizit beläuft sich von bisher 4.067.800 € auf nunmehr 2.503.400€. Dadurch reduziert sich der Kreditbedarf 2019 auf 1.772.400 € (bisher geplante Kreditsumme 3.619.800 €). Diese Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus der Verschiebung von Maßnahmen, auf Grund von Bauverzögerungen oder Kostenstrukturänderungen, aus dem Jahr 2019 in Folgejahre, wodurch sich das Defizit im Jahr 2020 von 1.519.100 € auf nunmehr  3.432.900€ erhöht. Damit erhöht sich der Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2020 um  1.803.600€. Durch die Summe der Verpflichtungsermächtigung in den Finanzplanjahren 2020-2022 zeigt die Stadt Zeitz, dass Baumaßnahmen abgeschlossen und das Infrastrukturvermögen erhalten sowie Investitionsrückstände aufgearbeitet werden sollen.


 


Anlagen:

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung und -plan 2019 der Stadt Zeitz - Beschlussfassung Stadtrat 19.11.2018 (ausschließlich digital im Ratsinformationssystem „Allris“)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsliste Stadtrat 12 09 2019 (315 KB)    
Anlage 2 2 Gesamtdokument STR 12 09 2019_N (3285 KB)    
Anlage 3 3 1 Nachtragshaushaltssatzung 2019 (152 KB)