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Vorlage - VII/STR/BM/0023/19  

Betreff: Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.09.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.09.2019 
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VII/STR/BM/0023/19)
Anlagen:
2019_08_22_Neufassung_Hauptsatzung_final
Synopse._Hauptsatzung
2019_09_10_Änderungen und Hauptsatzung nach Hauptausschuss

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 KVG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0011/14

vom 02.07.2014

einschließlich der 1. – 4. Änderung

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0011/14

vom 02.07.2014

einschließlich der 1. – 4. Änderung

 

 

Begründung:

 

Nach § 10 KVG LSA muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr sind sämtliche Regelungen aufzunehmen, die nach dem Kommunalverfassungsgesetz einer Regelung bedürfen. Zudem, sind solche Regelungen aufzunehmen, die für die Kommune von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Die anliegende Neufassung der Hauptsatzung ist das Ergebnis der Anpassung der bisherigen Fassung an neue gesetzliche Erfordernisse, einer Beratung und Diskussion mit dem Vorstand und dem Hauptausschuss und greift einige Änderungsvorschläge aus diesen Gremien auf. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Weitere Änderungsanträge folgender Fraktionen liegen noch vor:

 

CDU-Fraktion:

„Alle beschließenden Ausschüsse der Stadtrates in der VII. Wahlperiode bestehen aus 11 Stadträten.

 

Hierdurch wären Änderungen in den §§ 6 Abs. 1, 7 Abs.1 und 10 Abs. 1 erforderlich.

 

Freie Wähler:

„Im § 17 Abs. 1 sei das Wort „beschließenden“ sowie in § 17 Abs. 4 der letzte Satz: „Angelegenheiten der Tagesordnung …!“ jeweils zu streichen

 

DIE LINKE/ZfZ:

Es wird beantragt § 6 wie folgt zu ändern:

 

„(3) Beschließende Ausschüsse gem. § 48 Abs. 1 KVG LSA sind

  • der Hauptausschuss,
  • der Betriebsausschuss und
  • der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

(4) Beratende Ausschüsse gem. § 49 Abs. 1 KVG LSA sind

  • der Bauausschuss
  • der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
  • der Ordnungsausschuss
  • der Ausschuss für Strukturwandel, Wirtschaft und Digitalisierung

(5) Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt auf der Grundlage der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren

  • der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
  • der Bauausschuss
  • der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
  • der Ordnungsausschuss
  • der Ausschuss für Strukturwandel, Wirtschaft und Digitalisierung“

 

Zeitz 21:

„Es ist ein ständiger und beratender Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Strukturwandel einzurichten. Der Hauptausschuss wird zum beschließenden Haupt- und Finanzausschuss gem. § 48 KVG LSA. Der Finanzausschuss wird aufgelöst. Die Aufgaben werden dem neu zu gründenden Ausschuss übertragen.“

 

Das würde Änderungen im § 6 Abs. 3, Abs. 4 und 5, sowie im § 7 nach sich. § 8 würde wegfallen.

 

AfD:

„Es wird beantragt, dass der Vorsitz der Ausschüsse jeweils durch ein ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates besetzt wird.“

 

Das würde Änderungen im § 6 Abs. 6 und § 9 nach sich ziehen. Dort sind Regelungen zum Vorsitz der Ausschüsse enthalten.

 


Anlagen:

Neufassung Hauptsatzung

Synopse zur Neufassung Hauptsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019_08_22_Neufassung_Hauptsatzung_final (390 KB)    
Anlage 2 2 Synopse._Hauptsatzung (471 KB)    
Anlage 3 3 2019_09_10_Änderungen und Hauptsatzung nach Hauptausschuss (360 KB)