Vorlage - VII/STR/BM/0024/19
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Zeitz gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 59 KVG LSA
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bereits gefasste Beschlüsse:
| Beschluss-Nr. VI/STR/10/0012/14 vom 02.07.2014
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aufzuhebende Beschlüsse: | Beschluss-Nr. VI/STR/10/0012/14 vom 02.07.2014
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Begründung:
Der Stadtrat gibt sich nach § 59 KVG LSA eine Geschäftsordnung zur Regelung der inneren Angelegenheiten.
Die anliegende aktualisierte Fassung der Geschäftsordnung ist das Ergebnis der Anpassung der bisherigen Fassung an neue gesetzliche Erfordernisse, einer Beratung und Diskussion mit dem Vorstand und dem Hauptausschuss und greift einige Änderungsvorschläge aus diesen Gremien auf. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Weitere Änderungsanträge folgender Fraktionen liegen noch vor:
Fraktion Zeitz 21:
§ 6 Öffentlichkeit von Sitzungen soll in seinem Absatz 6 wie folgt ergänzt werden:
„Die Stadt Zeitz stellt über einen durch die Pressestelle verwalteten offiziellen Account einen Live-Stream in Bild und Ton jeder Stadtrats- und Ausschusssitzung (öffentlicher Teil) online und dauerhaft zur Verfügung.“
Fraktion AfD
Die Geschäftsordnung ist insoweit zu ändern als „Aufzeichnungen der Ratssitzungen und Übertragung derselben auf der Internetseite der Stadt Zeitz oder einer zu schaffenden Internetseite möglich sind. Zudem ist eine Kommunikationsplattform zu schaffen.“
Anlagen:
Neufassung Geschäftsordnung
Synopse zur Neufassung Geschäftsordnung