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Vorlage - VII/STR/65/0098/19  

Betreff: Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen - Schützenplatz/Schießgrabenstraße 1. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/65/0098/19)

Der Stadtrat beschließt, die haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VII/STR/20/0084/121219 vom 12.12.2019 für die Maßnahme „5410020009 Gemeinschaftsbaumaßnahme Eigenbetrieb Abwasser Schützenplatz/Schießgrabenstraße

1. BA“ aufzuheben.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 98 KVG LSA

§ 27 KomHVO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/20/0084/121219

 

aufzuhebende Beschlüsse:

VII/STR/20/0084/121219

 

 

Begründung:

 

Der Mischwasserkanal im Schützenplatz im Abschnitt zwischen Mittelstraße und Liebknechtstraße und der Schießgrabenstraße ist abgängig und an verschiedenen Stellen bereits eingebrochen. Hier besteht seitens des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz dringender Handlungsbedarf.

 

Gleichzeitig sind Schützenplatz und Schießgrabenstraße wichtige Verbindungsstraßen in der Stadt Zeitz. Der Zustand entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und technischen Richtlinien. Es sind marode Gehwege mit unterschiedlicher Befestigung vorhanden und die Fahrbahn besteht aus einem stark verworfenen Großpflaster, teilweise mit Asphaltflicken ausgebessert. Die schadlose Abführung von Oberflächenwasser und die Verkehrssicherungspflicht kann nicht dauerhaft gewährleistet werden. Die größten vorhandenen Schäden wurden bisher nur notdürftig repariert. Diese Reparaturmaßnahmen sind nicht nachhaltig und belasten außerdem den Ergebnishaushalt übermäßig.

 

Es ist geplant, die Maßnahme als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem EB Abwasserbeseitigung Zeitz und den SWZ GmbH umzusetzen, obwohl der EB mit dem Bau bereits in 2020 beginnen muss.

 

Der Fördermittelantrag über das Programm Stadtumbau Ost wurde im November 2019 durch das Sachgebiet Stadtentwicklung gestellt. Da jedoch mit einer Bewilligung nicht vor dem 4. Quartal 2020 gerechnet werden muss, wurden für das Jahr 2020 nur Planungsleistungen eingestellt. Diese sind zwingend erforderlich, um als zuständiger Baulastträger der Straße dem EB die Trassenzuweisung für die neuen Regen- und Schmutzwasserkanäle und für die Wasser-, Gas-, und Elektroleitungen zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen des Straßenbaus muss der gesamte Bauraum neu geordnet werden. Um spätere Umverlegungen von neuen Leitungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich die Straßen- und Kanalplanung zu koordinieren.

 

Diese Maßnahme ist im HH-Plan 2020 mit folgenden Ausgaben veranschlagt:

 

Für HH-Jahr 2020   50.000,00 €   VE: 541.80000,00 €

Für HH-Jahr 2021 290.000,00 €

Für HH-Jahr 2022 251.800,00 €