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Vorlage - VII/STR/20/0101/19  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
20.01.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
21.01.2020 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
22.01.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
28.01.2020 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VII/STR/20/0101/19)
27.02.2020 
9. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss
27.02.2020 
(Sonder-)Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen   
Gemeinsame Sitzung Vorberatung
Anlagen:
GesamtHH2020
Änderungsliste 27.02.2020

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.


Gesetzliche Grundlage:               § 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes

                                                     Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:         keine

aufzuhebende Beschlüsse:            keine

 

Begründung:

Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 Abs. KVG LSA).

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 enthält

- die Festsetzung des Haushaltsplanes,

- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen),

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der

Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der

Kommune.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2020 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 58.774.300 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 62.659.500 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 3.885.200 Euro.

 

Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde

gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept ist für das Haushaltsjahr 2020 fortzuschreiben.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 17.914.400 Euro.

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 20.950.800 Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 148.300 Euro zur Verfügung.

Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.888.100 Euro vorgesehen.

 


Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GesamtHH2020 (15202 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsliste 27.02.2020 (407 KB)