Vorlage - VII/STR/20/0101/19
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Gesetzliche Grundlage: § 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 Abs. KVG LSA).
Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 enthält
- die Festsetzung des Haushaltsplanes,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen),
- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.
Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.
Bestandteile des Haushaltsplanes sind:
- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und
- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.
Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der
Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.
In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der
Kommune.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2020 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 58.774.300 Euro.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 62.659.500 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 3.885.200 Euro.
Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde
gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept ist für das Haushaltsjahr 2020 fortzuschreiben.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 17.914.400 Euro.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 20.950.800 Euro.
Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 148.300 Euro zur Verfügung.
Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.888.100 Euro vorgesehen.
Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | GesamtHH2020 (15202 KB) | |||
2 | Änderungsliste 27.02.2020 (407 KB) |