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Vorlage - VII/STR/65/0109/19  

Betreff: Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen – Gemeinschaftsbaumaßnahme EB Abwasser obere Liebknechtstraße 1. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/65/0109/19)

Der Stadtrat beschließt, die haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VII/STR/20/0084/121219 vom 12.12.2019 für die Maßnahme „5410017002 - Gemeinschaftsbaumaßnahme EB Abwasser obere Liebknechtstraße 1. BA“ aufzuheben.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 98 KVG LSA

§ 27 KomHVO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/20/0084/121219

 

aufzuhebende Beschlüsse:

VII/STR/20/0084/121219

 

 

Begründung:

 

Der EB Abwasserbeseitigung Zeitz plant die Erneuerung und damit gleichzeitig die Umstellung des derzeitigen schadhaften Mischwasserkanals auf Trennsystem in Regen- und Schmutzwasserkanäle in der oberen Liebknechtstraße.

 

Die Gehwege in der Liebknechtstraße sind nur mit einer Asphalt-Dünnschicht überzogen. Es gibt nur einen geringen Bordanschlag der sehr schadhaften Betonborde. Die ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers ist nicht gewährleistet. Durch notwendige Aufgrabungen der Versorgungsträger und den damit verbundenen unterschiedlichen Setzungserscheinungen, befindet sich auch die Fahrbahn, welche mit einer Asphaltschicht überzogen wurde in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand.

Die Verkehrssicherheit dieser wichtigen innerstädtischen Verbindungsstraße kann seit längerem nur schwer aufrechterhalten werden und belastet den Ergebnishaushalt.

 

Diese Maßnahme soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme (GBM) mit dem EB Abwasserbeseitigung und der Stadtwerke GmbH ausgeführt werden.

 

Die Kosten des Straßenbaus betragen bei der GBM ca. 584.000 . Die Einnahmen setzen sich zusammen aus dem Anteil der SWZ GmbH (130.000 €), den Straßenausbaubeiträgen (158.900 ) und den Fördermitteln über das Programm Stadtumbau Ost (196.700 €). Die Summe der Einnahmen beträgt somit 485.600 €. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 98.400 .

Ohne die Beteiligung der Stadt Zeitz wäre ein investiver Zuschuss zu zahlen in Höhe von 190.600 auch ohne Straßenbau. Daraus folgt, dass eine GBM wirtschaftlicher ist.

 

Der Fördermittelantrag über Stadtumbau Ost wurde im November 2019 vom Sachgebiet Stadtentwicklung gestellt. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn eingereicht.

 

Die Planung des Kanal- und des Straßenbaus ist nunmehr soweit fortgeschritten, dass der Bau in 2020 beginnen kann.

 

 

Diese Maßnahme ist im HH-Plan 2020 mit folgenden Ausgaben veranschlagt:

 

Für HH-Jahr 2020 416.500,00 €    VE: 137.500,00 €

Für HH-Jahr 2021 137.500,00 €