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Vorlage - VII/STR/65/0114/19  

Betreff: Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen – Gemeinschaftsbaumaßnahme EB Abwasser Liebknechtstraße, 2. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/65/0114/19)

Der Stadtrat beschließt, die haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VII/STR/20/0084/121219 vom 12.12.2019 für die Maßnahme „5410020010 - Gemeinschaftsbaumaßnahme EB Abwasser Liebknechtstraße 2. BA“ aufzuheben.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 98 KVG LSA

§ 27 KomHVO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/20/0084/121219

 

aufzuhebende Beschlüsse:

VII/STR/20/0084/121219

 

 

Begründung:

 

 

Der EB Abwasserbeseitigung Zeitz plant die Erneuerung und damit gleichzeitig die Umstellung des derzeitigen schadhaften Mischwasserkanals auf Trennsystem in Regen- und Schmutzwasserkanäle in der Liebknechtstraße im Abschnitt zwischen August-Bebel-Straße und Schießgrabenstraße.

 

Die Gehwege in der Liebknechtstraße sind mit unterschiedlichem Betonpflaster befestigt, die Bordanlagen haben sich in der Lage verschoben. Die Fahrbahn der Liebknechtstraße besteht derzeit aus Großpflaster, welches durch notwendige Aufgrabungen der Versorgungsträger zu Reparaturzwecken und den damit verbundenen unterschiedlichen Setzungserscheinungen massiv verworfen ist. Die größten Senken wurden noch zu DDR-Zeiten teilweise mit Asphalt überzogen. Die Verkehrssicherheit kann seit längerem nur schwer aufrechterhalten werden und belastet den Ergebnishaushalt.

Die ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers ist nicht gewährleistet

 

Diese Maßnahme soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme (GBM) mit dem EB Abwasserbeseitigung und der Stadtwerke Zeitz GmbH ausgeführt werden.

 

Es ist vorgesehen, die Planung in 2020 und die Bauausführung in 2021/2022 zu realisieren.

 

Der Fördermittelantrag über Stadtumbau Ost wurde im November 2019 vom Sachgebiet Stadtentwicklung gestellt.

 

Diese Maßnahme ist im HH-Plan 2020 mit folgenden Ausgaben veranschlagt:

 

Für HH-Jahr 2020   30.000,00 €    VE: 358.500,00 €

Für HH-Jahr 2021 158.500,00 €

Für HH-Jahr 2022 200.000,00 €

Für HH-Jahr 2023 113.000,00 €