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Vorlage - VII/STR/32/0119/19  

Betreff: Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
21.01.2020 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/32/0119/19)
Anlagen:
2019_12_18_Parkraumbewirtschaftungskonzept 2019_31

Der Stadtrat beschließt das Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt Zeitz.


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz verfügt bisher nicht über ein Parkraumbewirtschaftungskonzept.

 

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept soll dabei einen Überblick über die Bewirtschaftung der insgesamt 2533 erfassten Parkplätze geben.

 

Zentrale Ziele sind dabei,

 

-          die Parkmöglichkeiten in der Innenstadt bürgerfreundlich zu gestalten,

-          die Innenstadt und damit den Innenstadthandel zu fördern,

-          dabei jedoch auch Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen und vor allem die

-          Verkehrs- und Besucherströme insgesamt zu steuern.

 

Dazu soll auch die Möglichkeit des Handy-Parkens eingeführt werden.

 

In dem Parkraumbewirtschaftungskonzept werden die einzelnen Parkbereiche sowie die jeweiligen Parkregelungen aufgezeigt.

 

Ferner werden ein Überblick über die bisherige Entwicklung der Parkraumbewirtschaftung sowie ein möglicher Ausblick auf zukünftige Änderungen gegeben.

 


Anlage:

Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019_12_18_Parkraumbewirtschaftungskonzept 2019_31 (1090 KB)