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Vorlage - VII/STR/40/0120/19  

Betreff: Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
20.01.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VII/STR/40/0120/19)
Anlagen:
Anlage BV Krea

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Kreativitätszentrum Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten um 3.000 € auf 15.000 € zuzustimmen.

 

ALTERNATIV:

 

Der Stadtrat lehnt den Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten um 3.000 € auf 15.000 € ab.


Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Zwischen der Stadt Zeitz und dem Kreativitätszentrum Zeitz e.V. wurde am 09. Juli 2009 für die Zeit bis zum 31.Dezember 2011 ein Vertrag geschlossen.

Mit diesem hat die Stadt Zeitz das Kreativitätszentrum Zeitz e.V. mit der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Komplexprogramms beauftragt, vielfältige und flexible Betätigungsangebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten.

Es besteht zudem ein Mietvertrag zwischen der Stadt Zeitz und dem Kreativitätszentrum Zeitz e.V.

 

Im § 2 Satz 2 ist geregelt, dass ….“ die Stadt Zeitz jährlich eine Komplementärfinanzierung der Lohnkosten maximal bis 12,0 T€ übernimmt.

 

Im § 2 Satz 3 ist geregelt dass….“ die Stadt Zeitz sich darüber hinaus an der Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 10,0 T€ beteiligt.

 

In den folgenden Jahren sind folgende Änderungen vorgenommen wurden:

 

  1. Änderung am 30.05.2011 § 4 Vertragslaufzeit.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2014

 

  1. Änderung am 22.07.2014 § 4 Vertragslaufzeit.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2015 und endet am 31.12.2017

 

  1. Änderung am 18.12.2015 § 4 Vertragslaufzeit.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2020.

 

  1. Änderung am 18.12.2018 § 2 Finanzierung.

Zur Finanzierung des Projektes  übernimmt die Stadt Zeitz im Jahr 2019 Lohnkosten in Höhe von 15,0 T€.

 

 

Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am 19.11.2018 dem Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e.V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten 2019  in Höhe von 3.000,00 € zugestimmt und die Deckung dafür aus dem Produkt Stadtfeste beschlossen.

 

Mit dem Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e.V. vom 04.07.2019 wird für das Jahr 2020 erneut  beantragt, eine Personalkostenförderung in Höhe von 15,0 T€ zu bewilligen.

 

Eine Erhöhung der Fördermittel für Personalkosten in Höhe von 3.000 € für das Jahr 2020 wurde gleichermaßen im Burgenlandkreis beantragt und bereits vom Jugendhilfeausschuss am  04.12.2019 beschlossen.

Somit erhält das Kreativitätszentrum Zeitz e.V. Zuwendungen für Personal- sowie Betriebs- und Sachkosten vom Burgenlandkreis in Höhe von 99.200,00 €.

 

Das Kreativitätszentrum begründet die Erhöhung mit den gezahlten Gehältern nach TVöD für Sozialarbeiter und Erzieher und mit nachhaltiger, qualifizierter und engagierter Tätigkeit aller Mitarbeiter.

 

Der Arbeit des Vereines „Kreativitätszentrum Zeitz e.V.“ liegt ein ganzheitliches Konzept der Förderung aller Sinne zugrunde. Die Anregung zu kreativer Aktivität von früher Kindheit an auf vielen verschiedenen musisch-künstlerischen, aber auch ausgewählten intellektuellen Gebieten, vermittelt Anstöße für eigene spätere Interessengebiete, Hobbys und Vorlieben, die zu sinnhaften Lebenszielen und Lebensentscheidungen führen können.

 

Zur Änderung des Vertrages mit dem Kreativitätszentrum Zeitz e.V. ist ein Grundsatzbeschluss des Zeitzer Stadtrates erforderlich.

 

Die Veranschlagung im HH-Plan erfolgt im Produktkonto 36610.531801.

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:         €

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:   €      €     €

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

    €  VMH  € Hhst.                             Hhst.                                 

      2010     2010  

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:


Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV Krea (939 KB)