Vorlage - VII/STR/BM/0218/20
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.07.2020 die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/32/0627/17 vom 14.12.2017 |
aufzuhebende Beschlüsse: | VI/STR/32/0627/17 vom 14.12.2017 |
Begründung:
Die aktuelle Fassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung) bedarf der Überarbeitung. Die Überarbeitung erfolgte unter tatkräftiger Unterstützung des Stadtwehrleiters und der Sachgebietsleitung sowie unter Mitwirkung von Frau Trauer (Rechtsangelegenheiten).
Es war notwendig einzelne Änderungen des Brandschutzgesetzes nachzuvollziehen und Regelungen in die Satzung aufzunehmen, die nach Auffassung des Stadtwehrleiters und der Sachgebietsleitung Brand- und Katastrophenschutz erforderlich sind, um die Freiwillige Feuerwehr Zeitz weiterzuentwickeln. Zudem wurden einzelne Regelungen konkretisiert und an die Mustersatzung angepasst.
Die Änderungen wurden den Ortswehrleitern zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt, da eine tatsächliche Besprechung aufgrund der coronabedingten Beschränkungen nicht stattfinden konnte.
Bedenken gegen die Neuregelung der Satzung sind nicht eingegangen.
Die einzelnen Änderungen sind in der Synopse erkennbar und in deren Spalte „Bemerkungen“ erläutert.
Vorlage «VONAME» Ausdruck vom: 12.08.2020
Seite: 1/1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Feuerwehrsatzung neu (228 KB) | |||
2 | Synopse Feuerwehrsatzung (230 KB) |