Vorlage - VII/STR/32/0220/20
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Der Stadtrat beschließt, das im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Teilstück des Weges „Gartensiedlung“ in „Am Mühlenweg“ umzubenennen.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zeitz einschließlich aller Ortschaften wurde am 25.10.2018 vom Stadtrat Zeitz beschlossen und lag nach § 4 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) vom 01.12.2018 bis 31.05.2019 öffentlich aus.
In diesem Zuge wurde in Zangenberg das Teilstück der Gartensiedlung ab der Kreuzung Leipziger Straße bis Ende Flurstück 158/5, Flur 5 (Anlage 1, Lageplan, Koordinaten 0 bis 2) öffentlich gewidmet und in „Am Mühlenweg“ umbenannt. Hierzu bedarf es noch der Beschlussfassung des Stadtrates.
Aufgrund von Wohngrundstücken in dem Bereich war eine öffentliche Widmung notwendig.
Bei der Entscheidung über das Ob und Wie einer Straßenumbenennung steht der Kommune eine weitgehende, auf dem Selbstveraltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgende Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Straßenumbenennung verursacht keine Kosten, da die notwendigen Straßenschilder bereits vorhanden sind.
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan BV Straßenumbenennung Zangenberg (1039 KB) |