Vorlage - VII/STR/65/0233/20
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Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 47 und 50 Straßengesetz LSA vom 06.07.1993 in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010
1. Änderungssatzung vom 07.07.2011 2. Änderungssatzung vom 18.12.2014 3. Änderungssatzung vom 16.12.2016
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
zu Artikel I:
Im Artikel I der 4. Änderungssatzung wurden die neuen Datenschutzbestimmungen nach dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt aufgenommen.
zu Artikel II:
Aufgrund der geänderten Verkehrsbedeutung der Straßen, die durch Abstufung und geänderte Verkehrsführung mit der Aufhebung des Einbahnstraßensystems entstanden ist, ist eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen. Auch wurden bereits mehrfach von den Grundstückseigentümern Anfragen zu den hohen Reinigungshäufigkeiten gestellt. Es wurden in den Straßen mit der höchsten Reinigungshäufigkeit A 1, A 2 (jeweils 3x wöchentlich, da Stadtzentrum) und B (wöchentlich) Kontrollen unter dem Gesichtspunkt unseres Anspruches an die Sauberkeit in der Stadt durchgeführt. Das Ergebnis ergab, dass diese Straßen in ihrer Reinigungshäufigkeit herabgesetzt werden können.
Somit soll die Reinigung der Straßen in A 1 und A 2 nur noch 2x wöchentlich (durch die Stadt Zeitz) erfolgen. Die Reinigung der Straßen in der Reinigungsklasse B soll nur noch 14tägig (durch die Stadt Zeitz) erfolgen.
zu Artikel III:
Um das Erscheinungsbild der Ortschaft Kayna zu verbessern, soll in der Bahnhofstraße, Altenburger Landstraße und Waldstraße die maschinelle Reinigung durch die Stadt Zeitz erfolgen. Diese Straßen sollen in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz mit der Reinigungsklasse B (14tägliche Reinigung durch die Stadt Zeitz) aufgenommen werden. Somit ist die Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung zu ändern.
Da die Reinigungshäufigkeit der Klassen A 1 und A 2 von 3x wöchentlich auf 2x wöchentlich herabgesetzt werden und der Klasse B von 1x wöchentlich auf 14-tägig, ist die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung zu ändern.
Anlagen:
- 4. Änderungssatzung
- Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Änder.satzung neu v. 09.09.2020 (328 KB) | |||
2 | Synopse (13 KB) |