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Vorlage - VII/STR/65/0315/20  

Betreff: Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderungsprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD), "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) und „Lebendige Zentren“, Stand 24.11.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Bauausschusses      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2021 
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
24.02.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1_MaKoPlanFortschreibung STD
Anlage 2_MaKoPlanFortschreibung ASO
Anlage 3_MaKoPlanFortschreibung LZ

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2019 in den Städtebauförderungsprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD), „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellungen für die Programmjahre 2020 und 2021 im Programm „Lebendige Zentren“, Stand: 24.11.2020.

 

Für die bewilligten und beantragten Fördermittel, sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.

 


Gesetzliche Grundlage:

StäBau FRL LSA 2015  

VV Städtebauförderung 2020

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/65/0281/1211/20

VII/STR/65/0282/1211/20

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Mit vorliegenden Bewilligungen für das Programmjahr (PJ) 2019 zu den beiden Städtebauförderungsprogrammen STD und ASO sind entsprechend den Bewilligungen zeitliche und kostenfortschreibende Entwicklungen/Änderungen in den zu beschließenden Maßnahme-Kosten-Plänen erfasst.

 

Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 sind die im Haushalt 2019 und 2020 erfassten Eigenmittel zugrunde gelegt.

 

Mit dem Jahr 2019 liefen die bisherigen Regelungen bezüglich der Bund-Länder Finanzbeziehungen zur Städtebauförderung aus. Vor diesem Hintergrund erfolgte mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 (VV Städtebauförderung 2020) eine Neustrukturierung der Städtebauförderung. Danach gibt es künftig drei Förderprogramme:

 

  1. Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  2. Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

 

In der Folge sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen, die aus den bisherigen Programmen gefördert wurden, in die neuen Programme zu überführen. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung der drei Säulen der Städtebauförderung gibt es zukünftig keine Überlagerung der Förderprogramme mehr.

Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 16.04.2020 wurde der Stadt Zeitz u. a. mitgeteilt, dass die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Zeitz Ortskern“ (ASO), „Zeitz Altstadt“ (STD) und das Fördergebiet 3 (Stadtumbau/Aufwertung) zukünftig als Gesamtmaßnahme „Zeitz Altstadt“ dem neuen Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ (LZ) zugeordnet werden. Die dadurch bedingte Zusammenlegung der bisherigen Fördergebiete erforderte eine Anpassung der zukünftigen Gebietsgrenze. In der Sitzung des Stadtrates am 12.11.2020 wurden die Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 i. R. d. Neustrukturierung der Städtebauförderung (VII/STR/0281/20) und die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 BauGB im Altstadtgebiet (VII/STR/65/0282/1211/20) beschlossen.

 

Die im Haushaltsjahr 2019 erfolgten Programmanmeldungen zu STD, ASO und Stadtumbau für das PJ 2020 werden zusammengefasst und in das neue Programm „Lebendige Zentren“ (LZ) überführt. Die Mitteilungen des Landesverwaltungsamtes zur beabsichtigten Höhe der Zuwendungen wurde in der Maßnahme-Kosten-Planung für LZ berücksichtigt, eine Bewilligung steht noch aus. Des Weiteren wurde hier die Programmanmeldung für PJ 2021 erfasst.

 

Für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 sind die im Haushalt 2020 und 2021 erfassten Eigenmittel zugrunde gelegt.

 

Weitere und zukünftig notwendige Städtebauförderungsmaßnahmen im Programm LZ müssen in der Haushaltsplanung der Stadt i. d. R. spätestens Anfang des zweiten Quartals erfasst werden und sind bis 30. November mit dem genehmigten Haushalt und ggf. separater Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zur Fördermaßnahme beim Landesverwaltungsamt für das kommende Programmjahr zu beantragen. Die Entscheidung zur Bewilligung wird vom Land erst zum Jahresende des Folgejahres gefällt, so dass erst im darauffolgenden Jahr die ersten Mittel des Programmjahres verausgabt werden können. Es vergehen also mindestens ca. zwei Jahre von der Antragstellung mit aussagefähigen Planunterlagen inklusive seriöser Kostenberechnung im Bereich Stadtsanierung bis zur Ausreichung/Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln. Ohne rechtzeitig (vor Antragstellung beim LVWA) genehmigten Haushalt werden keine Fördermittel bewilligt.

 

 

Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD)

 

Seit 2014 stellt die Unterbringung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster die umfangreichste Maßnahme dar, für die Bewilligungen aus den Programmjahren 2015 und 2017 vorliegen, die zunächst für die Planungsleistungen eingesetzt werden. Aufgrund des Gesamtumfangs der Maßnahme hat das Landesverwaltungsamt (LVWA) das Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt (BLSA) mit der Prüfung der Bauunterlagen und der Angemessenheit der beantragten Kosten beauftragt. Zunächst wurden vom BLSA die nicht ausreichenden Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Regelungen zum Wärmeschutz und zur Absicherung erforderlicher raumklimatischer Verhältnisse in dem denkmalgeschützten Gebäude benannt. Um das Schulprojekt mit dem stimmigen Raumnutzungskonzept im Franziskanerkloster doch realisieren zu können wurden nach Abstimmung mit LVWA und BLSA am 27.07.2018 die Beauftragung einer Projektsteuerung, die Beauftragung zur hygrothermischen Bewertung und mit den Resultaten die Erarbeitung und Vorlage überarbeiteter Projektunterlagen zur erneuten Prüfung beim BLSA vorgenommen. Seit September 2020 liegt dieses Prüfergebnis vor. Das BLSA befürwortete nun die Schul- und Hortnutzung im Franziskanerkloster nach den vorliegenden überarbeiteten Projektunterlagen. Somit konnten nun Ende 2020 die weiteren Leistungsphasen der Planung beauftragt werden.

Eine weitere Maßnahme im Franziskanerkloster war die Instandsetzung des Klausurgebäudes im 3. Bauabschnitt. Die Maßnahme wurde in 2020 abgeschlossen.

Die Sanierung der Gebäudehülle des Rathauses soll mit der Instandsetzung der Sandsteinfassaden und des Daches hier im 1. Bauabschnitt fortgesetzt werden.

Nach Freilegung der Mauer hinter der Feuerwehr zum Parkplatz Besenstraße wurde festgestellt, dass diese sanierungsbedürftig ist. Zunächst soll das Alter der Mauer und die Denkmalrelevanz durch einen Restaurator festgestellt werden. Die Instandsetzung soll in 2021 erfolgen.

An der Michaeliskirche wurde die Förderung der Fassadeninstandsetzung mit dem 4. Bauabschnitt in 2020 abgeschlossen.

Die im Rahmen der Instandsetzung der Stephanskirche geförderten Sicherungsmaßnahmen wurden in 2020 abgeschlossen. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind an den Gebäuden Stephanstraße 35 und Rahnestraße 8 (WBG) zur Förderung vorgesehen.

Am Gebäude Scharrenstraße 10 werden zunächst in größerem Umfang Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden soll hier auch die Instandsetzung und Modernisierung gefördert werden. Letzteres trifft auch auf die Objekte Scharrenstraße 7 und Rahnestraße 10 (1. BA) zu.

Die Leistungen des Sanierungsträgers beinhalten im Haushaltsjahr 2020 auch die Umstellung zur Überführung und Beantragung in das neue Programm „Lebendige Zentren“.

Nach der letzten Bewilligung mit Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2022 ist die Schlussabrechnung für das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ der Bewilligungsbehörde bis zum 30.06.2023 vorzulegen.

 

 

 

Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- Ortsteilzentren“ (ASO)

 

In Vorbereitung der Instandsetzung Rahnestraße 7 ist zunächst als erste Teilleistung ein Sanierungs- und Nutzungskonzept erstellt worden. Die Nutzung soll danach als Mehrgenerationenhaus erfolgen. Im Weiteren wurde ein weiterführender Masterplan zur Projektentwicklung unter Einbeziehung der Nachbargrundstücke Nr. 6 und Nr. 8 aufgestellt. Im Ergebnis hat sich die WBG entschlossen, die drei Objekte Rahnestraße 6 bis 8 zu erwerben und die Projektentwicklung weiterzuführen. Die Maßnahme wurde in 2020 abgeschlossen.

Das Objekt Kramerstraße 19/20 wurde durch die WBG erworben. In einem 1. Bauabschnitt erfolgte zunächst der Rückbau von Hintergebäuden und dann die Instandsetzung der Gebäudehülle. Die Maßnahme wurde in 2020 abgeschlossen.

Das mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshaus Altmarkt 22 wurde in 2020 gefördert. Hier ist eine umfassende Instandsetzung der Gebäudehülle durchgeführt worden.

Im Innenhof des Quartier 15 grenzen Grundstücke einer Vielzahl an Eigentümern mit unterschiedlicher Interessenslage aneinander. Die vorhandene Bebauung mit Hintergebäuden entspricht nicht immer den Grundstücksgrenzen, so dass hier Neuordnungen erforderlich werden. Im Zuge der Vorbereitungen wurde gemeinsam durch Stadt, WBG und deren Beauftragte unter Bürgerbeteiligung der Eigentümer und Nutzer erörtert, inwieweit noch Bedarf an den meist leerstehenden Hintergebäuden besteht und welche optimalen Nutzungen öffentlicher und privater Flächen unter Berücksichtigung funktionaler und gestalterischer Aspekte, auch in Bezug auf die bessere Vermietbarkeit der Vordergebäude, im Rahmen der Planungsfortschreibung mit einfließen können. Dabei wurden im Rahmen der Vorbereitungen neben der Planung auch eine Vermessung durchgeführt. Die Einzelmaßnahme ist abgeschlossen.

Das Objekt Scharrenstraße 9 wurde durch die Stadt Zeitz in 2006 von der WBG erworben und in das Sanierungsvermögen überführt, um dieses nicht Interessenten zu überlassen, die sich seit vielen Jahren mehrere Grundstücke mit Gebäuden im gesamten Stadtgebiet angeeignet haben und nicht gewillt sind, diese instand zu setzen und wieder einer Nutzung zuzuführen. Nachdem über Jahre keine Käufer für die Grundstücke in der Scharrenstraße gefunden wurden, konnte als Resultat der umfangreichen Städtebauförderungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes am Brühl sowie zwischen Scharrenstraße und Rothestraße nun eine Leipziger Interessengemeinschaft gewonnen werden. Durch die neue Initiative wird nun die Instandsetzung zur Wohnnutzung der drei Gebäude Scharrenstraße 7 bis 10 unter gemeinschaftlicher Nutzung der Außenanlagen mit viel Eigeninitiative angestrebt. Aufgrund der sich ergebenden sanierungsbedingten Mehrkosten soll für die Instandsetzung und Modernisierung der Scharrenstraße 9 eine Aufstockung der Fördermittel gewährt werden. Die Finanzierung soll über Restmittel in den Programmjahren 2013 und 2014 sowie freien Mitteln im Programmjahr 2018 nach Entfall der dort vorgesehenen und bewilligten Maßnahme Kramerstraße 23 erfolgen.

Im Programmjahr 2019 sind Mittel für Rückbaumaßnahmen im Quartier 18 hinter Roßmarkt

13/13a mit Kramerstraße 1, 3 und 4 sowie für den Verfügungsfonds bewilligt.

Aus den o. g. freien Mitteln im Programmjahr 2018 sind im Weiteren die Instandsetzungsmaßnahmen der WBG-Objekte Roßmarkt 13/13a mit Kramerstraße 1, 3 und 4 sowie die Fassadeninstandsetzung an zwei Gebäuden der Badstubenvorstadt 11 zur Förderung vorgesehen.

Die Leistungen des Sanierungsträgers beinhalten u. a. die Unterstützung des Bereichs Stadtsanierung bei der Erstellung von Verträgen mit Privat-Dritten zur Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen einschließlich deren Abrechnung sowie die Mitwirkung bei der Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln (siehe auch Beschreibung bei LZ).

Nach der letzten Bewilligung mit Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2023 ist die Schlussabrechnung für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Bewilligungsbehörde bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

 

 

 

Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ (LZ)

 

Für die Maßnahme Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster, die bereits in STD gefördert wird, sind im neuen Programm „Lebendige Zentren“ die weiteren Planungs- und Baukosten zur Förderung beantragt worden. Für die durch das BLSA festgestellten nicht angemessenen bzw. nicht förderfähigen Ausgaben müssen Eigenmittel eingestellt werden. Derzeit wird der überarbeitete Nutzungsvertrag zwischen Stadt und Schulträger verhandelt, der auch die Finanzierung zum Ersatz der städtischen Eigenmittel beinhaltet. Dieser bildet die Voraussetzung zur Anerkennung der Kosten durch die Bewilligungsbehörde. Da diese zum Programmjahr 2020 noch nicht vorlag, wird nun mit einer Bewilligung in 2021 gerechnet.

In weiteren Bauabschnitten soll die Instandsetzung der Fassaden und des Daches am Rathaus der Stadt fortgeführt werden. Im Programmjahr 2020 wurde bereits eine Förderung des 2. Bauabschnittes zugesagt.

Ursprünglich im Stadtumbauprogramm beantragt wurden die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen Wasserberg 10 und an der Stadtmauer 8 nun in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt und dafür eine Bewilligung zugesagt.

Die städtebauliche Instandsetzung und Revitalisierung der Rahnestraße ist nicht nur mit Blick auf den Erhalt der historischen Bausubstanz von großer Bedeutung, sondern stellt letztendlich auch einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung bzw. Korrektur des Ansehens der Stadt Zeitz und ihrer Bürger nach außen wie innen dar. Als Leuchtturmprojekt hierfür soll das von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG) geplante Vorhaben in den Häusern Rahnestraße 6 bis 8 dienen. Das Grundstück Rahnestraße 7 befindet sich noch im Besitz der Stadt Zeitz (Sanierungsvermögen). Hierzu wurde ein Verkehrswertgutachten erstellt, so dass der Verkauf an die WBG kurzfristig erfolgen kann. Die beiden benachbarten Grundstücke Rahnestraße 6 und 8 waren in der Hand verschiedener Privatleute und wurden zwischenzeitlich bereits durch die WBG erworben. Zukünftig werden die unmittelbar angrenzenden Gebäude Rahnestraße 6 und 7 eine wirtschaftliche Einheit bilden, denn nur so ist die vorgesehene Nutzung als Mehrgenerationenhaus umsetzbar. Die notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen umfassen jeweils den kompletten Bestand von der Gründung bis zum Dach. Aufgrund des baulichen Zustands der Gebäude weist das Vorhaben ein erhebliches Investitionsvolumen auf. In Abstimmung mit der WBG wurde dem Projektaufruf 2021 folgend das Vorhaben mittels Projektskizze als nationales Projekt des Städtebaus für die Förderperiode 2021 bis 2025 durch die Stadt Zeitz eingereicht. Da erst nach Tagung der unabhängigen Expertenjury im Januar 2021 und nach Veröffentlichung der Auswahl der entsprechenden Kommunen entschieden ist, ob ein Zuwendungsantrag zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus gestellt werden kann, erfolgt parallel dazu eine Antragstellung im Programm „Lebendige Zentren“. Alternativ wird eine Förderung mit Mitteln des Strukturwandels geprüft.

Für weitere Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude Kramerstraße 19/20 einschließlich Außenanlagen erfolgte die Antragstellung der Förderung des 2. Bauabschnittes ursprünglich in ASO im PJ 2020. Da nach Mitteilung des LVWA dazu keine Bewilligung ergeht, werden die Fördermittel im Programmjahr 2021 erneut beantragt.

Die Tätigkeiten des Sanierungsträgers erfolgen entsprechend dem Treuhändervertrag und umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:

 

- Abstimmungen mit dem Bereich Stadtsanierung und dem Sachgebiet Stadtentwicklung zu Vorgängen im Erhaltungsgebiet „Altstadt“

-  Mitwirkung bei der Beratung von Eigentümern, Prüfung zu Förderanträgen Privat-Dritter und Vertragsvorbereitung für Baumaßnahmen / Ordnungsmaßnahmen / Vorbereitungen nach BauGB, ggf. Betreuung und Abrechnung während der Durchführung

- Beratung zu Vorbereitungs-, Ordnungs- und Baumaßnahmen in Bearbeitung durch die Stadt

-    Führung von Statistiken zu Maßnahmen Privat-Dritte

- Aufstellung, Abstimmung und Fortschreibung der Maßnahme-Kosten-Planung mit Darstellung der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen

-    Mitwirkung beim Abruf der Fördermittel, Zuarbeiten zur Liquiditätsplanung

- Erstellung der Zwischenabrechnungen für das abgeschlossene Haushaltsjahr

-   Mitwirkung bei der Planung und Vorbereitung zur Stellung des Antrages auf Fortführung und Zuwendung für das folgende Programmjahr

-   Abstimmung und Mitwirkung bei Anfragen und Zuarbeiten für die Bewilligungsbehörde

- Anzeige von Einzelmaßnahmen zur Registrierung bei der Bewilligungsbehörde, ggf. Einleitung von Kostenanerkennungsverfahren

- Rechnungsbearbeitung und Treuhandbuchhaltung, Abrechnung von Maßnahmen entsprechend Förderrichtlinie bei der Bewilligungsbehörde, ggf. Erstellung von Einzelverwendungsnachweisen nach Erforderlichkeit

- Teilnahme an Abstimmungen mit Ämtern, Planern und Bürgerberatung sowie an Ausschuss- und Stadtratssitzungen


1. Finanzelle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja  (eingeplant)  Nein

Nein

Produkt:       51122, 51100

Sachkonto:   414100, 414102, 414103,   531700, 531702, 531803

 

Bemerkung:  Die Mittel setzen sich aus bereits bewilligten in ASO und STD sowie für das Programmjahr 2021 zu beantragenden Fördermitteln in LZ zusammen.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Maßnahme-Kosten-Plan STD, Stand 24.11.2020

Anlage 2: Maßnahme-Kosten-Plan ASO, Stand 24.11.2020

Anlage 3: Maßnahme-Kosten-Plan LZ, Stand 24.11.2020

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_MaKoPlanFortschreibung STD (323 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_MaKoPlanFortschreibung ASO (309 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_MaKoPlanFortschreibung LZ (317 KB)