Vorlage - VII/STR/OB/0324/20
|
|
Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunal- verfassungsgesetz LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.
Diese Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2021. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich wie folgt:
- Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen
- Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen
- Neue Konsolidierungsmaßnahmen
- Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen
- Maßnahmeprüfung
Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.
Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich derzeit in der Überarbeitung mittels neuen Kalkulationsgrundlagen befinden.
Der Teil 4. belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.
Die im 5. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.
In der Anlage 1 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die bereits durchgeführten und
umsetzungsfähigen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt.
Anlage
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2021 bis 2026
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 15.12.FortschreibungHKK2021 (905 KB) |