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Vorlage - VII/STR/OB/0324/20  

Betreff: Anhörung des Ortschaftsrates zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2021 bis 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
11.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
13.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau      
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
14.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
18.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau      
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
19.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
19.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz      
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
Anlagen:
15.12.FortschreibungHKK2021

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunal- verfassungsgesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.

 

Diese Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2021. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich wie folgt:

  1. Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen
  2. Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen
  3. Neue Konsolidierungsmaßnahmen
  4. Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen
  5. Maßnahmeprüfung

 

Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.

 

Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich derzeit in der Überarbeitung mittels neuen Kalkulationsgrundlagen befinden.

 

Der Teil 4. belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.

 

Die im 5. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.

 

In der Anlage 1 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die bereits durchgeführten und

umsetzungsfähigen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlage

Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2021 bis 2026

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 15.12.FortschreibungHKK2021 (905 KB)