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Vorlage - VII/STR/75/0352/21  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
03.03.2021 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2021 
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Prüfbericht RPA JA 2019

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2019, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2019 des Eigenbetriebes Abwasser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses 2019

1.1               Bilanzsumme 63.318.629,90 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen 58.455.845,69 EUR

              - das Umlaufvermögen 4.861.509,76 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.274,45 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital 5.977.591,96 EUR

              - die Sonderposten 18.707.359,74 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.130.230,82 EUR

              - die Rückstellungen 2.512.271,87 EUR

              - die Verbindlichkeiten 21.136.175,51 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 855.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn 184.799,36 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge 5.955.954,93 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen 5.771.155,57 EUR

 

2  Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen 184.799,36 EUR

 


Begründung

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 05.11.2020.

Herr Preißler, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2019 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

 


Anlagen:

 

- Prüfbericht vom 05.11.2020 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

- Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.02.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht RPA JA 2019 (419 KB)