Vorlage - VII/STR/STR/0374/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
- In § 16 (5) soll der Satz: „Spätestens nach 21:25 Uhr sollen keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen werden“ in „Spätestens nach 20:25 Uhr sollen keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr aufgerufen werden“ geändert werden.
- In § 23 (5) wird der Satz gestrichen: „Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.“