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Vorlage - VII/STR/65/0399/21  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe zum Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 4 in 06712 Zeitz OT Kayna


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000,00 € für den Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 4 in 06712 Zeitz OT Kayna.

Die Deckung erfolgt vom Produktkonto 36510.521100 – laufende Unterhaltung Kindertagesstätten.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

 

In der Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.04.2021 wurde mehrheitlich dem Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 4 im OT Kayna zum Kaufpreis

in Höhe von 50.000,- € unter der Bedingung zugestimmt, dass der Stadtrat eine außerplanmäßige Auszahlung beschließt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Kosten soll in Höhe von ca. 55.000,- € (Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten) aus dem Produktkonto 36510.521100 (Auszahlungskonto 721100) – Laufende Unterhaltung Kindertagesstätten erfolgen. Für die in der Kita „Kinderträume“ geplanten Maßnahmen wie Erneuerung der E-Anlage und 2. Rettungsweg können voraussichtlich nur die Planungsleistungen abgerechnet werden, die Durchführung wird auf das Jahr 2022 verschoben.