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Vorlage - VII/STR/STR/0420/21  

Betreff: Ausweisung von Flächen für gewerbliche Nutzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fraktion ALL/FDP/FWT
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Bauausschuss Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.09.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo und in welchem Umfang im Stadtgebiet (Ortschaften sind einzuschließen) neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden können. Schwerpunkt sollen Flächen im Bereich der Kernstadt bilden.

 

  1. Sofern dafür der Flächennutzungsplan angepasst werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sven Weißbrodt

Fraktionsvorsitzender ALL / FDP / FWT

 

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Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die aktuell bestehende Nachfrage an Gewerbeflächen muss durch die Stadt Zeitz selbst abgedeckt werden können. Im Rahmen des Strukturwandels muss erörtert werden, wie die Stadt über Strukturstärkungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden kann Flächen anzukaufen oder eine Vermarktungsgesellschaft zu gründen.

 

 

 

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