Vorlage - VII/STR/STR/0420/21
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- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo und in welchem Umfang im Stadtgebiet (Ortschaften sind einzuschließen) neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden können. Schwerpunkt sollen Flächen im Bereich der Kernstadt bilden.
- Sofern dafür der Flächennutzungsplan angepasst werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.
Sven Weißbrodt
Fraktionsvorsitzender ALL / FDP / FWT
Gesetzliche Grundlage: | - |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die aktuell bestehende Nachfrage an Gewerbeflächen muss durch die Stadt Zeitz selbst abgedeckt werden können. Im Rahmen des Strukturwandels muss erörtert werden, wie die Stadt über Strukturstärkungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden kann Flächen anzukaufen oder eine Vermarktungsgesellschaft zu gründen.
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