Vorlage - VII/STR/20/0526/21
|
|
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2022 und den dazugehöigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 (1) KVG LSA zu erlassen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2022 enthält:
- die Festsetzung des Haushaltsplanes,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen),
- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.
Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.
Bestandteile des Haushaltsplanes sind:
- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und
- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.
Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.
In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.
Der Ergebnisplan 2022 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 58.555.400 Euro.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 62.969.100 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 4.413.700 Euro.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 24.508.700 Euro.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 28.973.000 Euro.
Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 234.000 Euro zur Verfügung.
Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 4.230.400 Euro vorgesehen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Haushalt2022_N (15411 KB) | |||
2 | Gesamtpaket Haushalt (755 KB) |