Vorlage - VII/STR/32/0530/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
das Aufstellen einer weiteren stationären Messäule in Zeitz , OT Nonnewitz, Hauptstraße, 30iger Zone.
Gesetzliche Grundlage: | § 16 Abs. 2 ZustVO SOG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle sind ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit im Verkehr in der Stadt. Durch das nach wie vor erhöhte Verkehrsaufkommen auch im Transportverkehr ist die Belastung für die Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmer gestiegen.
Die vorhandene Messäule in der Weißenfelser Straße hat bislang mit 9705 auswertbaren Fotos, 271 Geschwindigkeitsüberschreitungen von erheblicher Höhe (mehr als 20 km/h zu schnell) und 9434 übrige Geschwindigkeitsüberschreitungen in beiden Richtungen aufgedeckt. Spitzenreiter waren zwei Fälle mit über 70 km/h. Aktuell sinken die erfassten Geschwindigkeitsverstöße spürbar (im Januar 2022 nur noch ca. 400 Verstöße im Vergleich zur Mitte letzten Jahres mit ca. 1000 Verstößen pro Monat). Hier scheint sich auch die Erhöhung der Bußgelder auszuwirken.
Das zeigt, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs nach wie vor eine wichtige Säule in der Herstellung der Sicherheit des Verkehrs darstellt und auch zu einer Verbesserung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer führt. Die Messäule wird entsprechend des aktuellen Beschluss noch bis Dezember 2024 betrieben werden.
Darüberhinaus war es aufgrund der bekannten Personalausfälle bislang nicht möglich, die die mobilen Verkehrsüberwachung zu beginnen. Damit wird ab März 2022 gerechnet, dann sollte sich die Personalsituation entspannen.
Daneben stellt sich aber auch an anderen Straßen der Stadt die Frage einer regelmäßigen Verkehrsüberwachung. So hat nicht nur der Ortschaftsrat Nonnenwitz immer wieder auch die Überwachung der Hauptstraße in Nonnewitz angemahnt. Im benannten Bereich befindet sich auch die Grundschule Nonnewitz, vor der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in Verbindung mit dem Zeichen „Achtung Kinder“ zur Verkehrsberuhigung und auch für die Sicherheit der Schulkinder eine 30iger-Zone eingerichtet wurde. Dieser Bereich soll mit dem stationären Blitzer überwacht werden. Unter den Zeichen sind nachträglich die Zusatzzeichen „Straßenschäden“ angebracht, um auf diesen Zustand hinzuweisen.
Eine entsprechende Verkehrserhebung hat im März 2020 stattgefunden, auf welche wir hier zurückgreifen wollen und können. Dabei wurden Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bei 50% der Fahrzeuge im ankommenden Verkehr (Fahrtrichtung B91) und .45 % im abfließenden Verkehr festgestellt. Solche Zahlen sind im Bereich der Grundschule nicht hinnehmbar.
Zur Realisierung der Maßnahme wird eine weitere Messsäulen mit einem Geschwindigkeitsmessgerät benötigt. Dieses sollen mit folgenden Parametern ausgeschrieben werden, wobei die Finanzierung der Anlagen über eine Fallkostenpauschale erfolgt, so dass der Stadt Zeitz keine Investitionskosten entstehen.
Da im nächsten Jahr in dem Bereich eine Baumaßnahme geplant ist, soll die Säule so ausgeschrieben werden, dass die Technik bereits vorher für nur eine Richtung in Betrieb genommen werden kann und während der Bauarbeiten, das Geschwindigkeitsmessgerät auch mobil betrieben werden kann, um ggf. die dabei entstehenden Nebenstrecken – so diese für entsprechende Messungen geeignet sind – zu kontrollieren. Nach der Baumaßnahme ab August des Jahres 2023 soll dann die Aufrüstung der Anlage mit einem zweiten Messgerät erfolgen um in beide Richtungen messen zu können. Dieses wird gleich zur Nachrüstung mit ausgeschrieben. Infolge dessen verdoppeln sich dann Aufwand und Einnahmen entsprechend.
Folgende Leistung wird dazu ausgeschrieben:
- Lieferung und Errichtung einer kompletten stationären Messeinrichtung, inclusive Tiefbau- und Installationsarbeiten (kein Eingriff in den Straßenbelag), Einrichtung der Stromversorgung und Inbetriebnahme. Die genaue Standortvorgabe erfolgt durch die Stadt Zeitz.
- Die eingesetzte digitale Messtechnik soll den aktuellen Stand der Technik der Rechtsprechung sowie den gültigen Forderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechen und nicht älter als 2 Jahre sein.
- PKW/LKW Selektierung und Einstellung verschiedener Grenzwerte ist Voraussetzung
- der Austausch der Messgeräte innerhalb verschiedener Messplätze gleichen Typs und zur mobilen Messung auf Stativ soll gewährleistet werden
- Ausstattung mit einer hochauflösenden digitalen Kamera für Frontmessung, zur Gewährleistung einer sicheren Fahrzeugführer- sowie Kennzeichenerkennung
- zweifelsfreie Messwertzuordnung zur Beweisführung im Verfahren
- ausreichende Datenspeicherkapazität für digital verschlüsselte Fotos zur Datensicherheit
- für den Datentransfer soll die Vorortauslesung über USB-Stick als auch die Datenfernübertragung per datengeschützter Leitung direkt zum Arbeitsplatz möglich sein
- Die Messsäule zur Aufnahme der Kamera soll unauffällig und mit geringem Eingriff in die Straßennebenflächen aufgestellt werden.
- Eine vor Vandalismus geschützte Ausführung der Anlage sowie Heizung/Klimatisierung zur Realisierung des ordnungsgemäßen ganzjährigen Einsatzes ist vorzusehen.
Die Stadt Zeitz benutzt zur Auswertung von Verkehrsverstößen das Programm OWIGWARE-Verkehr der Firma Mäder Computersysteme GbR
- Die mitzuliefernde Auswertesoftware muss über die entsprechende Schnittstelle verfügen.
Zusätzliche Serviceleistungen des Auftragnehmers
- Durchführung aller erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten, incl. Lieferung und Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen
- Regelmäßige Eichung
- Versicherung der Technik
- Schulungen des Personals der Stadt Zeitz für das Messsystem sowie das Auswerteprogramm zur Wahrung der hoheitlichen Aufgaben
Finanzierung
Die Abrechnung erfolgt nach Datensatzpauschale (keine Investitionskosten für die Kommune).
Die Vergütung für die Gesamtleistung des Auftragnehmers lt. Leistungsbeschreibung:
* gesamte stationäre Messtechnik
* Installation, Aufbau und Inbetriebnahme der Messanlage
* Stromanschlusskosten und laufende Stromkosten
* Wartungs- und Eichservice nach PTB-Richtlinien
* Versicherung der Gesamtanlage
* Durchführung aller Reparaturen
* Bereitstellung der Auswertetechnik incl. Schnittstelle
* Schulungskosten
* kompletter Rückbau nach Ende des Vertrages
erfolgt fallbezogen. Zur Berechnung des Entgeltes werden nur verwertbare, in das Owi-Programm übertragene Vorgänge gewertet
Aufgrund von Erfahrungswerten der bereits durchgeführten Verkehrsüberwachung ermitteln sich die Kosten bei durchschnittlich 30 verwertbaren Verkehrsverstößen (eine Messrichtung) täglich wie folgt:
Fallpauschale Auftragnehmer:
bei 30 Fällen tgl. = 10.950 Fälle jhrl. x 4,64 € (brutto) 50.808,00 €
Personalkosten jährlich: 28.002,11 €
Sachkosten jährlich 9.427,22 €
Gesamtkosten: 88.237,33 €
In den Personalkosten sind die Zeiten für alle Arbeitsschritte vom Auslesen der Daten an der Messsäule, Entschlüsseln und Auswerten der Einzelfälle, Datenübertragung, Halterabfrage, Erstellen von Bescheiden, Postbearbeitung, Stellungnahmen bis zur Überwachung des Zahlungsverkehrs eingerechnet. In den Sachkosten sind Portogebühren, Materialien wie Papier, Formulare und Umschläge sowie Kosten für Softwarepflege erfasst. Den jährlichen Gesamtkosten gegenüber stehen bei einer durchschnittlichen Einnahme von 37,60 € pro Fall
Gesamteinnahmen 358.882,60 €
Nach Jahresscheiben würden sich die Kosten und Einnahmen so darstellen:
Jahr | Ausgaben | Einnahmen |
2022 | 36.294,50 € | 150.435,72 € |
2023 | 93.387,01 € | 385.364,53 € |
2024 | 173.332,77 € | 717.765,20 € |
2025 | 114.399,63 € | 473.725,03 € |
1. Finanzelle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: … | |
Sachkonto: … | |
Bemerkung: Mittel sollen über Fallpauschale abgedeckt werden – keine Investitionskosten für die Stadt Zeitz.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Wirtschaftlicheitsbetrachtung_Messsäule (209 KB) |