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Vorlage - VII/STR/BM/0536/22  

Betreff: Neufassung der Ehrungssatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
07.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.03.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.04.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2022_01_24_Ehrungssatzung_Weber
2022_01_24_Synopse - Ehrensatzung der Stadt Zeitz

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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

die Neufassung der Ehrungssatzung der Stadt Zeitz.

 

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Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

BVNr. V/STR/OB/0453/11

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat sich am 10.02.2011 eine Ehrungssatzung gegeben. In dieser ist geregelt wer, in welcher Form für bürgerschaftliches Engagement zugunsten der Stadt geehrt werden kann.

 

Die Satzung bedurfte nach 10- jähriger Gültigkeit einer Überarbeitung. Gleichzeitig sollte das bislang unberücksichtigt gebliebene kommunalpolitische Engagement langjähriger Stadträte Würdigung erhalten und in diese Satzung mit einfließen. Eine entsprechende Anregung hatte der Ältestenrat der Stadt Zeitz bereits zu Beginn der Wahlperiode gegeben.

 

Aus diesem Grund wurde die Ehrungssatzung neu überarbeitet und soll in der in der Anlage dargestellten Neufassung beschlossen werden.

 

Das kommunalpolitische Engagement wird nunmehr nach Maßgabe des § 3 der Satzung gewürdigt. Voraussetzung der Ehrung ist, dass Mandatsträger 2 oder mehr Wahlperioden als Stadtrat, Ortschaftsrat und/ oder Ortsbügermeister ehrenamtlich tätig waren. Es ist vorgesehen, dass die Ehrungen nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen Gremium, spätestens in der ersten regulären Sitzung des Stadtrates der nächsten Wahlperiode vorgenommen werden. Dabei wird die neu geschaffene „Ehrenurkunde für herausragendes kommunalpolitisches Engagement“ verliehen. Mandatsträger, die beim Ausscheiden aus dem Gremium/Mandat min. 3 Wahlperioden tätig waren, tragen sich zusätzlich im Gästebuch der Stadt Zeitz ein.

 

Da es bislang teils zu Verwirrungen, um das Ehren und/oder Gästebuch der Stadt kam, wird dieses Buch nun einheitlich als „Gästebuch der Stadt Zeitz“ bezeichnet, in welches neben dem „Ehrenbuch der Stadt Zeitz“ Eintragungen erfolgen. Im sog. „Goldenen Buch“ erfolgen keine Eintragungen mehr, da dieses als „geschlossen“ gilt. Das „Ehrenbuch“ ist nunmehr Nachfolger des Goldenen Buches der Stadt Zeitz.

 

 

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1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

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Anlagen:

 

Neufassung der Ehrungssatzung

Synopse  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_01_24_Ehrungssatzung_Weber (218 KB)    
Anlage 2 2 2022_01_24_Synopse - Ehrensatzung der Stadt Zeitz (252 KB)    
Stammbaum:
VII/STR/BM/0536/22   Neufassung der Ehrungssatzung der Stadt Zeitz   Bürgermeisterin   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
VII/STR/BM/0536/22-1   1. Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Zeitz - Einfügung des "Clemens-Wittelsbach-Preis"   Bürgermeisterin   Beschlussvorlage Stadt Zeitz