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Vorlage - VII/STR/65/0615/22  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produkt/ Konto 54100.785200/096200
Investitionsnummer: 5410017016 – Hangsicherung und Straßenbau Kloster Posa
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
05.07.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des § 105 KVG LSA die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.800,00  im Haushaltsjahr 2022 bei der Investitionsnummer 5410017016 Hangsicherung und Straßenbau Kloster Posa, Produkt/Konto 54100.785200/096200.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 70.800,00 € erfolgt aus der Investitionsnummer 5410021002, Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investiver Zuschuss Ronneburger Straße Kayna Bau Regenwasserkanal, Anlagen im Bau Tiefbaumaßnahmen.


 


Gesetzliche Grundlage:

§ 107 Abs. 5 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Im Zeitraum vom April 2021 bis rz 2022 wurde die einzige Zufahrtsmöglichkeit zum Kloster Posa durch die ausführende Baufirmanisch Bau GmbH, Mühlauer Straße 5 in 09232 Hartmannsdorf auf einer Teillänge von ca. 200 m incl. einer Hangsicherung ausgebaut. Im Zuge dieses Bauvorhabens wurde auch eine Löschwasserzisterne aus Beton mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ Wasser für das Kloster Posa auf der Grünfläche vor dem Klosterhaupteingang errichtet, welche die Löschwasserversorgung für das Klostergelände sicherstellen soll.

 

Ursprünglich waren 633.000 € im Haushalt 2021 für das Vorhaben im Planansatz vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 719.200 €. Die Mehrkosten i.H.v. 86.200 € resultieren insbesondere aus Mehraufwendungen für die Archäologie sowie Entsorgung und Transport von Erdmassen.

 

r die Durchführung der Bauarbeiten wurde durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Halle eine archäologische Betreuung angeordnet. Leider konnte eine abschnittsweise archäologische Untersuchung und Freigabe der Flächen wie ursprünglich geplant nicht realisiert werden, da die Hangsicherung als „bewehrte Erde“ aus technologischen Gründen nur in einem Zuge lagenweise auf der Gesamtlänge durchgeführt werden konnte. So mussten zuerst die archäologischen Untersuchungen im gesamten Baustellenbereich stattfinden. Dadurch sind zusätzliche Stillstandszeiten und Vorhaltekosten bei der ausführenden Firma entstanden.

 

Außerdem sind im Rahmen der Ausführung Mehrmengen beim zu entsorgenden Erdaushub aufgetreten. Der Bedarf der archäologischen Untersuchungen, d.h. das Aufgrabungsniveau, wurde in z.T. großen Bereichen aufgrund der vorgefunden Funde erweitert, wodurch dieser  Zuwachs der Erdaushubmassen verursacht wurde. Weiterhin sollten im Zuge der Ausschreibung ca. 100 m³ Erdstoff zur Andeckung bzw. Überdeckung der Ausgrabungsstätten innerhalb des Klosters Posa verwendet werden. Dieser wurde dann während der Ausführung aber nicht mehr benötigt. Diese 100 m³ Erdstoff mussten zusätzlich entsorgt werden.

 

Des Weiteren stellte sich bei der Beprobung (Deklarationsanalyse nach LAGA  M20) der Erdmassen im Haufwerk heraus, dass der Boden entgegen der vorangegangenen Baugrunduntersuchungen nicht als Z 0 sondern als Z 1.2 (kontaminierter Boden) deklariert wurde. Dies wurde durch den erhöhten Wert Arsen im Eluat hervorgerufen, welches autogen in hiesiger Region nicht vorkommt. Durch eine weitere Beprobung des Haufwerks wurde jedoch dasselbe Ergebnis festgestellt. Eine Erklärung des Auftretens des Arsens beim zwischengelagerten Erdaushub konnte nicht ermittelt werden. Demzufolge mussten die Erdmassen kostenpflichtig als Z 1.2 (26.113,22 € brutto) entsorgt werden. Hinzu kamen noch zusätzliche Kosten für die Ladung und den Transport der Erdmassen (29.843,68 € brutto).

 

Die Differenz von 15.400 € zwischen Mehrkosten i.H.v. 86.200 € zu den beantragten überplanmäßigen Mitteln i.H.v. 70.800 € ist der Anteil der Löschwasserzisterne, welcher über die HH-Stelle 1260019003 abgerechnet wird und der noch verfügbar ist.

 

Die Mittel bei der zur Deckung vorgeschlagenen Mnahme werden aus folgenden Gründen im HH-Jahr 2022 nicht benötigt:

 

Nach Rücksprache mit dem AZV HET erfolgt eine Berechnung der investiven Zuschüsse für den Bau des Regenwasserkanals in der Ronneburger Straße in Kayna nicht in 2022, sondern erst in 2023. Im Rahmen der HH-Planung werden diese Mittel wieder angemeldet.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:            54100

Sachkonto:       785200/096200

Bemerkung:  

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: