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Vorlage - VII/STR/20/0621/22  

Betreff: Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
01.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Kayna

Der Stadtrat Zeitz beschließt,

 

den Ausbau der Barbarossastraße in Zeitz OT Kayna. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Barbarossastraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

 


 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4,  in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung re die Maßnahme beitragspflichtig. Da jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 beschlossen wurde, für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 18.11.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben, entstehen keine Kosten für die Anlieger. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt für diesen Fall in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet.

 

Damit das Land die entgangenen Beiträge den Gemeinden erstattet, ist das umlagefähige Beitragsvolumen analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten und dazu ist dieser Ausbaubeschluss notwendig.

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von Einmündung Kirchplatz bis Flurstück 80 nördlich und Flurstück 57/5– teilweise– südlich (alles Flur 5).

 

Durch den Abwasserzweckverband Weiße Elster Hasselbach/Thierbach werden der Schmutz- und Regenwasserkanal neu errichtet.

 

Im Zuge der Planung des neuen Schmutzwasserkanales im OT Kayna wurden alle Altkanalbestände mit Kanal-TV befahren und im Ergebnis irreparabler Verschleiß (Pfalzstraße, Kirchplatz, Barbarossastraße) festgestellt. Die Errichtung eines zentralen Regenwasserkanals in der Barbarossastraße wurde hauptsächlich im Zuge des grundhaften Ausbaus der Pfalzstraße/Kirchplatz mit geplant; der auch die erstmalige Herstellung einer Straßen- und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich umfasste. So wurde für das Schmutz- und Regenwasser eine neue Strecke über die Barbarossastraße vorgesehen. Die vorhandenen Straßeneinläufe wurden an die neue Kanalisation angeschlossen. Der zu errichtende Kanal wurde in der Straße im Fahrbahnbereich verlegt.      

 

Die Straßenoberfläche der Barbarossastraße bestand vor den Bauarbeiten aus Granitsteinpflaster und wurde nach Beendigung der Kanalbauarbeiten wieder hergestellt.

 

Gemäß der geschlossenen Vereinbarung zwischen dem AZV Weiße Elster Hasselbach/Thierbach und der Stadt Zeitz wäre die zur Abgeltung des Anspruchs aus § 23 Abs. 5 StrG LSA die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers für die Errichtung der Oberflächenentwässerung lt. Satzung der Stadt Zeitz beitragspflichtig; mithin war auch eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Das Bauprogramm für die Barbarossastraße wird entsprechend der Haushaltslage der Stadt Zeitz für die verbliebenen Teileinrichtungen mittelfristig fortgeführt.

 

 

 


 

1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                           54100

Sachkonto:                      785200

Bemerkung:

Erstattung vom Landesverwaltungsamt ca. 26.900,00 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Kayna (478 KB)