Vorlage - VII/STR/20/0625/22
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Gesetzliche Grundlage: |
§ 100 Abs. 3 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/20/0102/2702/20 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2021 erfolgte auf Grund § 2 Abs. 1 Verordnung zur Sicherung der kommunalen Haushaltsaufstellung und Haushaltsausführung von Grund von Folgen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2 KomHRVO) keine Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Dennoch war die Einreichung der vorläufigen Abrechnung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes für das Jahr 2021 bei der Kommunalaufsichtsbehörde eine Voraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Kalenderjahr 2022.
Dieser Aufforderung kam die Stadt Zeitz nach und erstellte eine vorläufige Abrechnung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die abgebildeten Ist-Zahlen 2021 auf den vorläufigen Rechnungsergebnissen (Stand: 21.06.21) beruhen und sich Verschiebungen ergeben können.
Nach Überprüfung und Einarbeitung einzelner Hinweise und Anmerkungen der Kommunalaufsichtsbehörde ist die vorl. Abrechnung als Anlage beigefügt.
| Geplante Verbesserung 2021 | Tatsächliche Verbesserg. (vorl.) Ist 2021 |
HKK Ergebnishaushalt | 1.106.486,65 € | - 32.428,84 € * |
(*Das vorl. Ist 2021 setzt sich aus der tatsächlichen Verbesserung der Anlage 1 der vorl. Abrechnung 2021 i.H.v. 71.271,16 und dem Minderplaneffekt der Gewerbesteuer i.H.v. 103.700 € zusammen.)
In der Darstellung der Ergebnisse wird sehr deutlich, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch nicht spurlos an der Stadt Zeitz vorbeigingen und u.a. zu den Mindereffekten vereinzelter Konsolidierungsmaßnahmen führten.
Anlagen:
- Abrechnung Haushaltskonsolidierungskonzept 2021
- Abrechnung Gesamtübersicht