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Vorlage - VII/STR/40/0652/22  

Betreff: Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bibliothek
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
07.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungstext neu 04.10.2022
Synopse Satzung 2022 - 28.09.2022

1) Der Stadtrat beschließt die neue Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek

"Martin Luther" der Stadt Zeitz.

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2023 einen jährlichen

  Medienetat in Höhe von 5.000 € in den Haushaltsplan einzustellen.


 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 8, 11 Abs.2, 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 99 Abs. 2  Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  und §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse: 

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz vom 12.12.2000: Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2000

Beschluss-Nr. III/0159/2505/00

 

Bestätigung der Nutzungsentgelttarife für die Nutzung des Veranstaltungsbodens der Stadtbibliothek: Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2001

Beschluss-Nr. III/0477/2510/01

 

Ergänzung zur Satzung der Stadt Zeitz über die Benutzung der Stadt- und Zweigbibliothek "Martin Luther" Zeitz - Gemeinnützigkeit: Beschluss des Stadtrates vom 17.04.2003

Beschluss-Nr. III/0755/1704/03

 

3. Änderung der Satzung der Stadt Zeitz über die Benutzung der Stadt- und Zweigbibliothek "Martin Luther" Zeitz vom 25.09.2003

Beschluss-Nr. III/2003/40/40

 

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz vom 15.05.2014 Beschluss-Nr. V/STR/40/1174/1505/14

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz vom 15.05.2014 Beschluss-Nr. V/STR/40/1174/1505/14

 

 

 

 

 

 

Begründung:

r eine lebenswerte Stadt ist eine Stadtbibliothek als eine Bildungsstätte enorm wichtig, denn keine andere Einrichtung erreicht ein so breites Bevölkerungsspektrum. Als eine öffentliche und wichtige Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge unterstützt sie den Bildungs- und Lernprozess, macht Kultur erlebbar, ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang an Informationen für alle und fördert die Lese- und Medienkompetenz.

 

Um eine solche Einrichtung in einer guten Qualität und mit einem guten Service führen zu können, werden entsprechende finanzielle Mittel benötigt. Im Jahr 2004 wurden die Benutzungsgebühren der Stadtbibliothek "Martin Luther" eingeführt und diese regelmäßig überprüft. Die letzte Änderung der zurzeit gültigen Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek fand im Jahr 2014 statt.

 

Auf eine Anhebung der Gebühren wurde unter der Berücksichtigung der sich daraus ergebenden negativen Auswirkungen auf die Benutzerzahlen in den vergangenen Jahren bisher abgesehen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist aber nun eine Anpassung der Gebühren erforderlich geworden.

 

Im Zuge der Änderung der Gebührensatzung sind noch weitere inhaltliche Änderungen der Benutzungssatzung vorgesehen. Diese werden in der als Anlage beigefügten Synopse dargestellt und erläutert.

 


Jahresgebühr

 

Eine Erhöhung der Jahresgebühr sollte moderat erfolgen, da sonst ein größererckgang der Benutzerzahlen zu befürchten ist, wie schon bei der Einführung der Gebühr im Jahr 2004 (Rückgang von 42%) geschehen.

 

Vorgesehen ist eine Erhöhung der Jahresgebühr für Erwachsene von 10,00 € auf 12,00 € ab dem 1. Januar 2023. Die Gebühr für Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) in Höhe von 5,00 € wird nicht erhöht, da Kinder und Jugendlichen ein ungehinderter Zugang zu allen zeitgemäßen Medien ermöglicht werden sollte und eine Erhöhung der Gebühren eine Zugangsbarriere darstellen würde. In vielen anderen Bibliotheken müssen Kinder / Jugendliche keine Jahresgebühr bezahlen.

 

Mit der Einführung einer Familienkarte (für Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) in Höhe von 25,00 €  soll für Familien der Zugang zu Bildung und Kultur gestärkt werden.

 

Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften profitieren dann von einer Partnerkarte in Höhe von 20,00 €.

 

Eine Schnupperkarte für eine einmalige Ausleiher maximal 3 Medieneinheiten in Höhe von 3,00 € soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, die Einrichtung erst einmal kennenzulernen, um sich hoffentlich danach als dauerhafter Benutzer registrieren zu lassen.

 

 

Kinder

Jugendliche / erm.

Erwachsene

Partnertarif

Familienkarte

Weißenfels

bis 16. Lj.   0,00

 

erste Jahr 13,00 / danach      6,50

 

 

Wernigerode

0,00

erm.           5,00

10,00

 

 

Zeitz alt

bis 16. Lj.    5,00

 

ab 16. Lj.   10,00

 

 

Zeitz neu

bis 16. Lj.    5,00

 

ab 16. Lj.   12,00

20,00

25,00

Osterburg/Stendal

bis 18. Lj.   0,00

6,00

12,00

15,00

15,00

Sangerhausen

0,00

 

12,00

 

zzgl. 5,00 p. P.

Burg

bis 13. Lj.    5,00

9,00

12,00

 

17,00

Haldensleben

bis 14. Lj.   0,00

5,00

12,00

 

 

Jessen

0,00

 

12,00

 

20,00

Salzwedel

bis 15. Lj.   0,00

8,00

15,00

25,00

30,00

then

bis 14. Lj.    0,00

erm.            6,00

17,00

30,00

 

Merseburg

bis 18. Lj.    0,00

erm.            9,00

18,00

27,00

30,00

Bernburg

bis 18. Lj.    6,00

 

18,00

 

 

rbig

10,00

10,00

20,00

 

 

Naumburg

Schüler       0,00

erm.          10,00

20,00

30,00

 

Oschersleben

0,00

10,00

20,00

 

 

Halberstadt

bis 16. Lj.    0,00

8,00 / 10,00

20,00

30,00

 

 

 

 

 

 

 

Dessau

0,00

5,00

10,00

 

15,00

Halle

0,00

10,00

20,00

 

 

 

 

Die Anpassung der Benutzungsgebühren wirkt sich bei gleichbleibenden Nutzerzahlen wie folgt aus:

2021 - 10,00 € Jahresgebühr Erwachsene  - 442 Benutzer = 4420,00 €

Bei einer Erhöhung der Jahresgebühr für Erwachsene auf 12,00 € im Jahr würde eine Einnahme von 5304,00 erreicht, dies entspricht einer Erhöhung um 884,00 €.

 


Medienetat

 

Um die Benutzerzahlen unserer Bibliothek zu erhöhen und die Attraktivität zu steigern, ist es wichtig, einen aktuellen Medienbestand vorzuhalten, denn dieser ist neben dem gut ausgebildeten Personal das wichtigste Kapital einer Bibliothek.

Leider verfügt unsere Einrichtung über keinen eigenen festen Medienetat. Die Aktualisierung erfolgt lediglich über die Einnahmen der Jahres- und Säumnisgebühr, die lt. Stadtratsbeschluss vom 25.09.2003 (Beschluss-Nr. III/0832/2509/03)  dafür verwendet werden dürfen. Dies bedeutet aber, dass Bestellungen von neuen Medien oft erst ab ca. Mitte des Jahres erfolgen können und die verfügbare Summe nicht für eine breite kontinuierliche Aktualisierung und Angebotsvielfalt reicht. Weitere Fördermittelprogramme r den Medienankauf konnten mit Ausnahme „Schule und Bibliotheken“ undOnleihe“ dadurch bisher leider kaum beantragt werden - die Mittel reichten einfach nicht aus.

Deshalb wäre es sehr wichtig, einen jährlichen Grundetat ab dem Haushalt 2023 bereit zu stellen, um mit einem attraktiven und aktuellen Bestand den Aufgaben einer öffentlichen Bibliothek gerecht zu werden (siehe oben). Damit könnten dann weitere Fördermittelprogramme regelmäßig  r Medienanschaffung genutzt werden und schließlich sich dadurch die Attraktivität der Einrichtung verbessern. Damit ist auch die glichkeit geschaffen, dass sich die Nutzerzahlen und damit die Einnahmen erhöhen.

 

Vergleichbare Bibliotheken im Burgenlandkreis verfügen über einen solchen Etat, der sie in die Lage versetzt, ihren Bestand regelmäßig zu aktualisieren. (Die Zahlen sind aus Statistiken der Landesfachstelle entnommen.)

 

Naum-burg

Medienetat gesamt mit Landes-mitteln

Medienetat ohne Landes-mitteln

Eigene Einnahmen

Erneuerungs-qoute des Bestandes (empfohlen sind 10%)

Be-nutzer

Ent-leihungen

Personal-stellen lt. Stellen-plan

Jahres-öffnungs-stunden

2018

63.352

29.158

18.455

Statistik im

Netz

nicht mehr

abrufbar

 

2019

64.603

30.409

19.817

14,25

2.477

165.040

6,00

k.A.

2020

68.533

31.080

15.237

16,69

2.166

153.077

6,00

1.180

 

196.488

90.647

 

 

 

 

 

 

                        Ø 65.496           Ø 30.216      

                           / Jahr                / Jahr

 

 

Weißen- fels

Medienetat gesamt mit Landes-mitteln

Medienetat ohne Landes-mitteln

Eigene Einnahmen

Erneuerungs-qoute des Bestandes (empfohlen sind 10%)

Be-nutzer

Ent-leihungen

Personal-stellen lt. Stellen- plan

Jahres-öffnungs-stunden

2018

38.810

18.719

13.470

Statistik im

Netz

nicht mehr

abrufbar

 

2019

37.812

17.721

13.060

12,75

1.384

93.077

4,65

k.A.

2020

32.518

12.027

9.961

11,23

1.172

77.404

4,50

1.196

 

109.140

48.467

 

 

 

 

 

 

                        Ø 30.380           Ø 16.156      

                           / Jahr                / Jahr

 

 

Zeitz

Medienetat gesamt mit Landes-mitteln*

Medienetat ohne Landes-mitteln *

Eigene Einnahmen

Erneuerungs-qoute des Bestandes (empfohlen sind 10%)

Be-nutzer

Ent-leihungen

Personal-stellen lt. Stellen-plan

Jahres-öffnungs-stunden

2018

14.111

10.535

9.773

4,77

1.28

92.953

5,05

1.676

2019

12.894

9.318

9.330

4,01

998

85.091

5,05

1.660

2020

11.883

8.600

7.503

3,99

896

80.317

5,05

993

 

38.888

28.453

 

 

 

 

 

 

                         Ø 12.962           Ø 9.484      

                           / Jahr                / Jahr

 

* Der Medienetat in Zeitz wird bisher aus der Einnahme der Jahres- und der Säumnisgebühren sowie der Spenden finanziert.

 

Die Erneuerungsquote des Bestandes lag im Jahr 2020 in

Naumburg bei 16,69 %

Weißenfels bei 11,23 % 

Zeitz bei 3,99 %.

Eine bundesweite Empfehlung der Erneuerungsquote liegt bei 10%. Ein im Laufe der Zeit zu alt gewordener Bestand ist nicht mehr attraktiv genug und trägt damit nicht zur Steigerung der Nutzerzahlen bei.

 

In den letzten Jahren hat nun auch die digitale Welt in den Bibliotheken Einzug gehalten. So bieten z.B. die Einrichtungen in Naumburg, Weißenfels, Merseburg, Köthen, Bernburg, Dessau, Halle ihren Benutzern den digitalen Zugang zu Angeboten wie Filmfriend, TigerBooks, Antolin, Brockhaus online, Genios, Pressreader, Onleihe sowie einen WLAN- / Internetzugang (mit teilweise kostenlosem Zeitfenster) an,  stellen PC- und Internetarbeitsplätze zur Verfügung und haben Konsolenspiele, PlayStation, Tonies in ihren Beständen. Die Zeitzer Bibliothek hält von diesen Angeboten aus finanziellen Gründen nur die Onleiher ihre Benutzer vor. Auch mit diesem Hintergrund ist es daher wichtig, jährlich einen festen Medienetat zur Verfügung zu stellen, um auch hier einer modernen Stadtbibliothek gerechter und attraktiver im Angebot zu werden.  

 

 

Zuschussbedarf

 

Jahr

Zuschuss

 

Jahr

Personal

2011

372.739 €

 

2000

15 Beschäftigte

2012

425.055 €

 

2005

10 Beschäftigte

2013

349.351 €

 

2012

8 Beschäftigte

2014

357.730 €

 

2018

5 Beschäftigte 

2015

384.053 €

 

 2022

5 Beschäftigte mit

2016

372.061 €

 

 

4,33 Stellenbesetzung

2017

310.470 €

 

 

 (freiwillige Reduzierung)

2018

311.337 €

 

 

 

2019

327.835 €

 

 

 

2020

324.543 €

 

 

 

2021

(340.043 €)

323.950 €

 

 

 

 

Der Zuschussbedarf der Stadtbibliothek "Martin Luther" zeigt in den vergangenen Jahren durch die Schließung der Medienausleihstelle und durch Personaleinsparungen um zwei Drittel (keine Neubesetzung der Stellen ausgeschiedener Mitarbeiter siehe Tabelle) keine wesentlichen Erhöhungen der Ausgaben. Im "Bericht über die Haushaltsanalyse in der Stadt Zeitz" vom März 2021 des MI wurde zusammenfassend festgestellt, dass aktuell kein Konsolidierungspotential vorliegt.

 

Die Erhöhung der Ausgaben im Jahr 2021 sind begründet durch die Ausrichtung der Landesliteraturtage und dem damit verbunden Zuschuss der Stadt Zeitz in Höhe von 10.000 €, einer Havarie der Abflussleitung und der gesetzlichen Vorgabe eines Einbaues des Notrufsystems im Aufzug der Stadtbibliothek. 2021 betrug der Bedarf abzüglich dieser Sonderausgaben 323.950 €.

 


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Zuschussbedarf trotz allgemeiner Preissteigerungen und Tariferhöhungen in den letzten Jahren durch konsolidierende Maßnahmen gesenkt werden konnte. Weitererzungen rden aber zu einem drastischen Qualitätsverlust und Einschränkungen hren. Eine Stadt unserer Größenordnung braucht Einrichtungen, die Möglichkeiten der Bildung und Freizeitgestaltungr alle Alters- und Bevölkerungsgruppen vorhalten. Um auch den Medienentwicklungen wenigstens etwas folgen zu können und die Aktualität schon mit Beginn des Kalenderjahres zu gewährleisten, ist es daher dringend notwendig, mit einemhrlichen festen Medienetat planen und arbeiten zu können.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 27210

Sachkonto: 527110

Bemerkung: Mittel sind ab 2023 in den Haushalt eingestellt.

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

1)      Satzung

2)      Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungstext neu 04.10.2022 (132 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Satzung 2022 - 28.09.2022 (114 KB)