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Vorlage - VII/STR/65/0658/22  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
30.08.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan98
Geltungsbereich98

Der Stadtrat beschließt:

 

r die Flurstücke 161/1 und 989/160 der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB, § 13 b BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 14.07.2022 wurde durch den Vorhabenträger der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung von Wohnbebauung in der Querstraße im Ortsteil Theißen gestellt.

 

Das betreffende Grundstück ist im Innenbereich gelegen und im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Landwirtschaft ausgewiesen.

Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.

 

Die Baurechtschaffung für die Wohnbebauung soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgten.

Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Planungsbüro.

 

Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

hrend dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

 

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan98 (2007 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich98 (243 KB)