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Vorlage - VII/STR/65/0704/22  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz
- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Kayna Entscheidung
03.11.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen     
Bauausschuss Entscheidung
03.11.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
10.11.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan Anlage 1, B-Plan 102
Geltungsbereich Anlage 2 B-Plan 102

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

r das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

§ 13 b BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.08.2022 wurde durch den Investor der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Wohnhauses am Ochsenberg in Kayna gestellt.

 

Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Zeitz teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000 m² beträgt. Das Verfahren muss zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden. Der Bebauungsplan kann auch aufgestellt werden, wenn er den Darstellungen des FNP widerspricht, bevor der FNP geändert ist. Der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Die Erarbeitung der Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Planungsbüro.

 

Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

hrend dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Anlage 1, B-Plan 102 (2363 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich Anlage 2 B-Plan 102 (136 KB)