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Vorlage - VII/STR/75/0725/22  

Betreff: Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:, Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
09.11.2022 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bericht WP 2023 inkl. Anlagen mit Arbeitsstand 18.10.22


Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 18.10.2022 wie folgt:

 

1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 in den Erträgen auf 7.556.607 EUR

 in den Aufwendungen auf 7.412.223 EUR

 im Jahresgewinn (+) auf 144.383 EUR

 im Jahresverlust (-) auf 0 EUR

  

 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 in den Einnahmen auf 6.673.728 EUR

 in den Ausgaben auf 6.673.728 EUR

  

2. Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2023 festgesetzt:

 r die Investitionen auf 4.230.278 EUR

  

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 wird festgesetzt auf 1.076.000 EUR

  

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 wird festgesetzt auf 10.539.420 EUR


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

 

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 in der Fassung vom 18.10.2022 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2021 bis 2023 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2023 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 5.003 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 4.230 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.076 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2023 zu bestätigen.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 


Anlagen:

 

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 vom 18.10.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht WP 2023 inkl. Anlagen mit Arbeitsstand 18.10.22 (1123 KB)