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Vorlage - VII/STR/BM/0751/22  

Betreff: Beauftragung und Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
10.01.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beauftragt,

 

Herrn Jörg Mengel, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 26.01.2025, unter Berufung in den Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Kayna und

 

der Stadtrat beruft

 

Herrn Christian Habel als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Kayna der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeitz für die Dauer von 6 Jahren.


Gesetzliche Grundlage:

§ 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Der Berufungszeitraum der bisherigen Wehrleitung der Ortswehr Kayna läuft ab, so dass neu zu berufen ist.

 

Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst der jeweiligen Ortswehr zur Berufung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl am 16.09.2022. Im Ergebnis der Wahlen wird Kamerad Habel zur Berufung als stellvertretender Ortswehrleiter, Kamerad Mengel zur Beauftragung als Ortswehrleiter vorgeschlagen.

 

Kamerad Habel erfüllt, die Voraussetzungen für die Berufung nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) und wurde in seinem Amt bestätigt. Kamerad Mengel erfüllt die Voraussetzungen noch nicht, so dass er zunächst für 2 Jahre zu beauftragen ist. Innerhalb dieser Zeit ist er verpflichtet, die fehlenden Voraussetzungen zu erwerben


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: