Vorlage - VII/STR/BM/0751/22
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Der Stadtrat beauftragt,
Herrn Jörg Mengel, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 26.01.2025, unter Berufung in den Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Kayna und
der Stadtrat beruft
Herrn Christian Habel als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Kayna der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeitz für die Dauer von 6 Jahren.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Der Berufungszeitraum der bisherigen Wehrleitung der Ortswehr Kayna läuft ab, so dass neu zu berufen ist.
Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst der jeweiligen Ortswehr zur Berufung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl am 16.09.2022. Im Ergebnis der Wahlen wird Kamerad Habel zur Berufung als stellvertretender Ortswehrleiter, Kamerad Mengel zur Beauftragung als Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Kamerad Habel erfüllt, die Voraussetzungen für die Berufung nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) und wurde in seinem Amt bestätigt. Kamerad Mengel erfüllt die Voraussetzungen noch nicht, so dass er zunächst für 2 Jahre zu beauftragen ist. Innerhalb dieser Zeit ist er verpflichtet, die fehlenden Voraussetzungen zu erwerben
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: