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Vorlage - VII/STR/BM/0755/22  

Betreff: Änderungsbeschluss: Sagenwanderweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kultur und Tourismus
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.12.2022 
außerordentliche Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2022 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zuwendungsbescheid vom 24.08.2022
Beschluss STR vom 15.09.2022
Schreiben an KAB vom 21.10.2022

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Änderung des Förderprogramms zur Umsetzung des Sagenwanderwegs.

 

Das Projekt Sagenwanderweg ist auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides des Amts für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt vom 24.08.2022 (Az. 631522000023) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014-2020 umzusetzen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/80/0685/22

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Für das Projekt Sagenwanderweg wurden zwei verschiedene Zuwendungsanträge gestellt, um die Chance einer Förderung zu erhöhen.

 

Der Antrag beim Landesverwaltungsamt (LVWA) nach Richtlinie (RL) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie), der im September im Stadtrat beraten und dessen Realisierung beschlossen wurde, ist am 18.11.2022 zurückgezogen worden. Ein Bescheid lag noch nicht vor. Im Schriftwechsel mit dem LVWA heißt es:

„Ich weise darauf hin, dass der anberaumte Zeitplan einzuhalten ist. Das Projekt ist bis zum 31.12.22 abzuschließen, d.h. bis dahin sind alle Aufträge zu vergeben. Bei einer Abforderung der Mittel mit Fälligkeit zum 31.12.2022 ist die Verwendung bis zum 28.2.2023 möglich, ohne dass Zinsen anfallen.“

 

In einer internen Beratung am 11.11.2022 zum Sachstand wurde einvernehmlich festgestellt, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann. Die Maßnahme beinhaltet u.a. Tiefbauarbeiten, die aufgrund der Witterungen kaum mehr möglich wären bzw. auch die Herstellung der geplanten Sitzmöbel wäre nicht fristgerecht realisierbar gewesen. Um Schaden von der Stadt Zeitz, in Form von Strafzinsen, abzuwenden, wurde verwaltungsintern abgestimmt, den Förderantrag zurückzuziehen. Darüber hinaus verursacht die im Projekt enthaltene Webseite Folgekosten, die nicht geplant waren.

 

Der Antrag an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wurde am 24.8.2022 teilweise bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet hier am 30.06.2023. Gefördert werden das Aufstellen von Sitzgruppen in Geußnitz, Lobas und die Sitzgruppe Teufel vom Schloss (Kayna) einschließlich Infotafeln sowie 5 Stück Sageninfotafeln mit einer nichtrückzahlbaren Zuwendung von 48.409,20 €. Diese Zuwendung ist eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 v.H. der förderfähigen Ausgaben. Die Stadt trägt 10 v.H. Eigenanteil der förderfähigen Kosten in Höhe von 5.378,80 €.

Im Projekt ist eine Wanderwegbeschilderung verankert, die mit 10.500 € geschätzt ist. Dieser Teil ist nicht gefördert. Da die Zuwendung nur gewährt wird, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist, sind diese Kosten von der Stadt Zeitz zu tragen.

 

Zusammenfassung:

Gesamtausgabe Brutto:       64.288,00 €

nicht förderfähige Ausgaben    -  10.500,00 €

Förderfähige Ausgaben       53.788,00 €

 

Beteiligung der Stadt gesamt     15.878,80 €

Zuwendung (90 v.H.)       48.409,20 €

 

Gemeinsam mit dem Heimatverein „Drei Eichen“ e.V. als Initiator des Sagenwanderwegs wird dieses neue Erlebnis auch auf der Webseite der Stadt Zeitz erscheinen und somit der Werbeeffekt erhöht. Auch auf öffentlichen Radwege-Plattformen wird der Sagenwanderweg präsent sein. Somit ist weiterhin gegeben, dass die südlichen Ortsteile der Stadt Zeitz und deren Kultur/ Geschichten bekannter werden.

 

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: SG Grünes - Wanderwege

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Zuwendungsbescheid vom 24.08.2022

Beschluss STR vom 15.09.2022

Schreiben an KAB vom 21.10.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuwendungsbescheid vom 24.08.2022 (3793 KB)    
Anlage 2 2 Beschluss STR vom 15.09.2022 (304 KB)    
Anlage 3 3 Schreiben an KAB vom 21.10.2022 (30 KB)