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Vorlage - VII/STR/65/0761/22  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Würchwitz Information
10.01.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz zur Kenntnis genommen   
Bauausschuss Vorberatung
11.01.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.01.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz    
Anlagen:
B-Plan 92 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA
B-Plan 92 Anlage 4 Teil A Planzeichnung
B-Plan 92 Anlage 7 Teil B Schnitt
B-Plan 92 Anlage 2 Durchführungsvertrag
B-Plan 92 Anlage 5 Teil B Lageplan
B-Plan 92 Anlage 8 Teil B Erdgeschoss
B-Plan 92 Anlage 3 Abwägung
B-Plan 92 Anlage 6 Teil B Ansichten
B-Plan 92 Anlage 9 Begründung 12.22

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB § 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des                                   Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - 

KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/0519/20302/21

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 30.09.2021 wurde durch den Vorhabenträger der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines barrierefreien Eigenheims mit Garage in der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz gestellt.

 

Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Grünfläche ausgewiesen.

Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit nicht den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000 m² beträgt.

 

Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Planungsbüro.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung, Übersichtsplan und Bekanntmachung lagen in der Zeit vom 04.07.2022 bis 05.08.2022 (und darüber hinaus bis zum 15.08.2022) hrend der Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung im Gewandhaus  Zimmer 303 öffentlich aus.

Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung  des SARS - CoV -2- Virus (Corona-Virus) hingen der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung, der Übersichtsplan und die Bekanntmachung zusätzlich während der Auslegungsfrist und darüber hinaus bis zum 15.08.2022 im Eingangsbereich des Gewandhauses öffentlich aus.

Anregungen und Hinweise konnten schriftlich, telefonisch oder per Mail geäert werden.

Parallel dazu wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst.

Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz erarbeitet.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2: Durchführungsvertrag

Anlage 3: Abwägung

Anlage 4: Planzeichnung (Teil A)

Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil B), Lage- und Entwässerungsplan,  

                Freiflächengestaltungsplan

Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B), Ansichten

Anlage 7: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B), Schnitte

Anlage 8: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B), Erdgeschoss

Anlage 9: Begründung des Bebauungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 92 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan 92 Anlage 4 Teil A Planzeichnung (344 KB)    
Anlage 3 3 B-Plan 92 Anlage 7 Teil B Schnitt (772 KB)    
Anlage 4 4 B-Plan 92 Anlage 2 Durchführungsvertrag (308 KB)    
Anlage 5 5 B-Plan 92 Anlage 5 Teil B Lageplan (749 KB)    
Anlage 6 6 B-Plan 92 Anlage 8 Teil B Erdgeschoss (281 KB)    
Anlage 7 7 B-Plan 92 Anlage 3 Abwägung (107 KB)    
Anlage 8 8 B-Plan 92 Anlage 6 Teil B Ansichten (200 KB)    
Anlage 9 9 B-Plan 92 Anlage 9 Begründung 12.22 (5291 KB)