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Vorlage - VII/STR/32/0770/22  

Betreff: Kurzevaluation - easypark-Nutzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Information
10.01.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage - Übersicht

 

 

Seit Ende 2020 ist im Bereich der gebührenpflichtigen Parkplätze Altmarkt, Neumarkt sowie Michaeliskirchhof, neben der herkömmlichen Nutzung der Parkautomaten, auch eine „Handy-Zahlung“ der Parkgebühren über das System easypark möglich.

 

Der beigefügten Übersicht können Sie entnehmen, dass das System von den Bürgern zunehmend mehr genutzt wird. (Siehe Anlage)

Im Jahr 2021 lag der Anteil bei 1,8 % der Einnahmen, im Jahr 2022 (Jan.-Nov.) bereits bei 4,3 %.

 

Die über diese App generierten Parkgebühren werden der Stadt Zeitz gutgeschrieben. Es fallen keine Gebühren für die Stadt Zeitz an. Bei Benutzung der App zum Parken verlangt easypark vom Nutzer eine Servicegebühr zuzüglich zu den Parkgebühren.

 

Unsere Ermittler können mit ihren Erfassungsgeräten auch bei Nutzung der App auslesen, ob und in welchem Umfang Parkgebühren gezahlt wurden.