Vorlage - VII/STR/40/0886/23
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Schutzkonzept für die Kinder in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Kinderschutzkonzept) als verbindliche Handlungsgrundlage für alle Beschäftigten der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 45, 45 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 45 SGB VIII bedarf die Stadt Zeitz, als Träger von Einrichtungen nach § 45 a SGB VIII für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden kann.
Sie kann im Umkehrschluss also auch verwehrt oder aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht vorliegen.
Das Kinderschutzkonzept wurde im Zeitraum Juli 2022 bis Februar 2023 von einer Arbeitsgruppe (Leitungen, Qualitätsbeauftragte, Kinderschutzfachkräfte und Mitarbeiter der Stadt Zeitz) erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe führte zunächst zwei Fachtage unter Leitung einer Fachberaterin durch und setzte sich mit
den Begriffen Kindeswohl, Kindeswohlbeeinträchtigung und -gefährdung,
den Rechten von Kindern, ihren kindlichen Bedürfnissen und der Perspektive der Kinder, auseinander,
nahm eine Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse vor und entwickelte daraus
ein Leitbild für die Beschäftigten der Stadt Zeitz im Umgang mit den Kindertageseinrichtungen,
einen Verhaltenskodex,
Handlungsleitfäden zur Intervention
- bei besonderen Vorkommnissen, grenzverletzenden Verhalten und (Verdacht auf) kindeswohlgefährdenden Verhalten von pädagogischen Fachkräften gegenüber Kindern,
- bei (Verdacht auf) kindeswohlgefährdenden Verhalten im persönlichen Umfeld des Kindes von Dritten und
- zur Intervention sexueller Übergriffe unter Kindern
sowie ein Beschwerdemanagement.
Das Kinderschutzkonzept soll die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz befähigen, grenzverletzende Situationen im Kita-Alltag zu erkennen und professionell zu reflektieren. Verfahrensweisen im Umgang damit sollen verbindlich festgehalten werden.
Ausgehend vom Recht eines jeden Kindes auf Schutz vor Diskriminierung, Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung, haben sich alle Beteiligten mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Formen von Gewalt in pädagogischen Beziehungen, unbeabsichtigten und beabsichtigten (grenz-) verletzenden Verhalten aus der Sicht der Fachkräfte und der Perspektive der Kinder sowie einer Kultur der Achtsamkeit auseinandergesetzt.
Ziel ist es, dass alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz ihre (Kinder-) Rechte kennen, sie in allen sie betreffenden Belangen beteiligt werden und entsprechend ihrer Bedürfnisse betreut werden.
Das Schutzkonzept leistet einen entscheidenden Beitrag, den Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz einen Raum zu bieten, in dem sie ihre verbrieften Rechte leben können und ermutigt werden, den Alltag in der Kita mitzugestalten.
Es wurde den Vertretern des Stadtelternrates und Beschäftigten der Stadt Zeitz vorgestellt und mit ihnen besprochen. Ihre Anregungen, Ergänzungen und Änderungen wurden berücksichtigt.
Der Stadtrat der Stadt Zeitz soll es in seiner Sitzung am 12.10.2023 als Handlungsleitlinie für die Arbeit in und mit den Kindertageseinrichtungen beschließen.
Es ist als verbindlicher Bestandteil aller Einrichtungs-Konzeptionen Grundlage für jedwedes professionelles pädagogisches Handeln.
Es formuliert klar Verfahrensweisen und gibt Handlungssicherheit bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Kinderschutzkonzept_Fassung_21.06.2023 (752 KB) | |||
2 | Anlage 1_Handlungsleitfaden_Vorkommnis in Kita (112 KB) | |||
3 | Anlage 2_Handlungsleitfaden_Gefahr durch Dritte (77 KB) | |||
4 | Anlage 2a_Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages_§8aSGB VIII (757 KB) | |||
5 | Anlage 2 b_ Hinweise zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen (358 KB) | |||
6 | Anlage 2c_Prüfbogen (776 KB) | |||
7 | Anlage 2d_Kompetenzprofil (145 KB) | |||
8 | Anlage 2e_Meldebogen (390 KB) | |||
9 | Anlage 2f_Beratungsanfrage (164 KB) | |||
10 | Anlage 3_Handlungsleitfaden_sexuelle Übergriffe (73 KB) | |||
11 | Anlage 4_Selbstverpflichtungserklaerung_1 (93 KB) | |||
12 | Anlage 5_Beschwerdeweg (108 KB) |