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Vorlage - VIII/STR/OB/0017/24  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stabstelle Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.07.2024 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgestellt   
15.08.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet in die Regionale Planungsgemeinschaft Halle, jeweils in die Regionalversammlung und in den Regionalausschuss, die Vertreter der Stadt Zeitz in der Reihenfolge:

 

  1. Oberbürgermeister     Herr Christian Thieme
  2. Vertreter Bürgermeisterin    Frau Kathrin Weber
  3. Vertreter Fachbereichsleiter Technisches Zeitz Herr Marcel Knabe

 


 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 22 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist Mitglied im Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Halle (Amtsblatt LVA Sachsen-Anhalt Nr. 5 vom 16.05.2023).

 

Gemäß Verbandssatzung vom 01.12.2022 erfüllt der Zweckverband für seine Verbandsmitglieder die Aufgaben, die ihnen als Träger der Regionalplanung nach den gesetzlichen Vorschriften zugewiesen sind.

Der Zweckverband kann zur Vorbereitung und Verwirklichung seiner Aufgaben vertragliche Vereinbarungen schließen.

 

Die Organe des Zweckverbandes sind die

 

-          Verbandsversammlung, die die Bezeichnung Regionalversammlung führt, und

-          der Verbandsgeschäftsführer, welcher die Bezeichnung Vorsitzender führt.

 

Gemäß § 4 Der Verbandssatzung beträgt die Wahlzeit der von den jeweiligen Vertretungen der Mitgliedskörperschaften zu wählenden Vertreter in der Regionalversammlung jeweils eine kommunale Wahlperiode.

 

 

Nach § 4 (2) Verbandssatzung soll binnen von drei Monaten nach einer kommunalen Wahl zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften die Vertreter für die Regionalversammlung neu gewählt werden.

 

Nach § 4 (5) Verbandssatzung sind binnen fünf Monaten nach einer Kommunalwahl die Mitglieder des Regionalausschusses, der Vorsitzende und der Stellvertreter neu zu bestimmen.

 

 

Jeder Vertreter hat in der Regionalversammlung eine Stimme.

Die Regionalversammlung besteht nach § 22 Landesentwicklungsgesetz LSA aus den zu wählenden Vertretern.

 

Der Regionalausschuss besteht aus den Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Mittelzentren.

Die Mitglieder des Regionalausschusses, so auch der Oberbürgermeister Herr Christian Thieme, sind stimmberechtigt.

 

Der Vorsitzende vom Regionalausschuss ist der Verbandsgeschäftsführer Landrat des BLK, tz Ulrich.

 

Die Verbandsmitglieder sind Pflichtmitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle.

 

Die Mitglieder des Zweckverbandes und Träger der Regionalplanung sind:

 

-          kreisfreie Stadt Halle (Saale)    12 Vertreter

-          Burgenlandkreis      10 Vertreter

-          Landkreis Mansfeld-Südharz      5 Vertreter

-          Saalekreis       10 Vertreter

      Die gesamte Anzahl beträgt     37 Vertreter  

 

 

Die Stadt Zeitz ist Vertreter in der Regionalversammlung und in dem Regionalausschuss der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle.

 

Erster Vertreter ist der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Herr Christian Thieme, kraft seines Amtes.

 

Zweite Vertreterin der Stadt ist die Bürgermeisterin, Frau Kathrin Weber.

 

Dritter Vertreter der Stadt Zeitz ist der Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, Herr Marcel Knabe.