Inhalt

Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags

Erweiterte Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags

Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

Hundehaltung anmelden:

  • Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
  • Weitere volljährige Personen im Haushalt (vollständiger Name)
  • Name des Hundes, Foto
  • Hunderasse, Geschlecht
  • Wurfdatum / Alter des Hundes
  • Ggf. Weitere Hunde, die im Haushalt leben, sowie deren Transpondernummer und Hundemarke und Name des Halters / der Halterin
  • Zeitpunkt der Haltungsaufnahme
  • Herkunft des Hundes: Vorbesitzer und ggf. ehemaliger Wohnort bei Zuzug
  • Kennnummer des Transponders oder Datum, wann die Kennnummer spätestens nachgereicht wird.
  • Angaben zur Haftpflichtversicherung und Upload des Versicherungsscheins (Foto oder Scan). Ggf. Angaben, wann die Informationen nachgereicht werden.

Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).

Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.