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Wahlhelfer für die am 6. September stattfindende Landtagswahl des Landes Sachsen-Anhalt gesucht

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 16.03.2026

In Zeitz gibt es derzeitig ca. 21.500 Wahlberechtigte, die am 06. September 2026 dazu aufgerufen sind, Ihre Stimme bei den Landtagswahlen des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben. Wahlberechtigt sind dabei alle Personen die am 06. September 2026 mindesten 18 Jahre alt, deutsche Staatsbürger und seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gemeldet und nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Damit alle Wahlberechtigten ihrem Recht zur Abstimmung nachkommen können und die Wahl reibungslos ablaufen kann, werden für den Wahlsonntag wieder rund 260 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 26 Wahllokale in der Stadt Zeitz und seinen Ortschaften gesucht. Wer die Wahlen in der Stadt Zeitz unterstützen möchte, wird deshalb gebeten, sich über den unten stehenden Link oder per Mail unter wahl@stadt-zeitz.de als Wahlhelfer anzumelden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontaktieren dann alle Interessenten zur weiteren Absprache.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, es sei denn, eine eigene Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufgabe, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen.

Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Stadt Zeitz bietet in den Wochen vor der Wahl Wahlschulungen an, in welchen alle Helferinnen und Helfer auf den Wahltag und die Aufgaben im Wahlbüro vorbereitet werden. Am Wahltag tritt der Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr zusammen, um die letzten Vorbereitungen vor der Öffnung des Wahllokals zu treffen.

In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr haben die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet. Um 18:00 Uhr beginnen dann die Auszählungen der Stimmen und die Ermittlung der Ergebnisse. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhalten aber für Ihren persönlichen Einsatz eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro.

Anmeldung Wahlhelfer

Autor: Lars Werner, Pressestelle, 16.03.2026 
Quelle: Stadt zeitz