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Straßenreinigung

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.

Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.

Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.

Zuständige Stelle

Die Straßenreinigung in Zeitz wird von der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH durchgeführt.

Tourenplan

Für welche Straßen zu welchem Zeitpunkt eine Straßenreinigung durchgeführt wird können Sie dem Tourenplan entnehmen.