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Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

ONLINE: Lebenspartnerschaftsurkunden digital beantragen

Link zum OZG-Antragsservice Lebenspartnerschaftsurkunden digital beantragen

Der Prozess zur „Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden“ kann auch digital erfolgen. Er ermöglicht verpartnerten Personen und weiteren Personen (mit berechtigtem Interesse) die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beim registerführenden Standesamt. Dies gilt ebenfalls, wenn die Personen im Ausland geheiratet haben und die Lebenspartnerschaft durch das ausgewählte Standesamt der Kommune nachbeurkundet wurde.

Die Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:

  • Natürliche Personen (Mindestalter 16 Jahre) und juristische Personen.

Antragsberechtigt sind:

  • die verpartnerten Personen sowie deren Vorfahren (Eltern, Großeltern etc.) oder Nachkommen (Kinder, Enkelkinder etc., Mindestalter 16 Jahre).
  • Personen, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegen.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung der Urkunde glaubhaft machen (z.B. Erbschein, Schreiben des zust. Nachlassgerichtes oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert).

Die Authentifizierung kann über Bund ID (Online-Ausweis) erfolgen oder über den Upload eines Ausweisdokumentes (vorzugsweise Personalausweis). Juristische Personen können sich mittels ELSTER Unternehmenskonto authentifizieren.

Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

Allgemeine Informationen

Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Verfahrensablauf

Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
  • Sie sind Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.