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Kinderreisepass melden

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

diese Dienstleistung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.

23.08.2023

Allgemeine Informationen

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Siehe auch

  • Kinderreisepass
  • Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
  • Kinderreisepass melden wegen Verlust
  • Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
  • Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung