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Altmarkt 106712 Zeitz
Name, Vorname (ggf. Firma mit Vertretungsberechtigtem/r)*
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort*
Telefonnummer*
E-Mail*
Hinweis: Falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, muss eine Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden, die die Durchführung der beantragten Fäll- bzw. Schnittmaßnahmen erlaubt.
Name, Vorname Grundstückseigentümer/in
ggf. Flurstück, Gemarkung
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Ggf. Falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, muss eine Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden, die die Durchführung der beantragten Fäll- bzw. Schnittmaßnahmen erlaubt. (max. 10 MB)Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt
Zur Prüfung des Antrags und Beurteilung der Baumsituation ist eine Ortsbesichtigung erforderlich. Bitte wählen Sie eine der beiden Optionen aus:*Die beantragten Bäume sind frei zugänglich und können ohne Anwesenheit des/der Antragstellers/in durch die Beauftragten der Stadt Zeitz begutachtet werden. Es ist dem Antrag eine Skizze oder Lageplan mit dem Standort der Bäume anzufügen.Das Grundstück ist nicht zugänglich, ein gemeinsamer Ortstermin ist nach telefonischer Vereinbarung abzustimmen.
Sofern die beantragten Bäume frei zugänglich sind, laden Sie bitte eine Skizze oder einen Lageplan mit dem Standoirt der Bäume hier hoch (max. 10 MB):Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JEPEG erlaubt
Betreffender Baumbestand: Bitte geben Sie die Baumart an, den Stammumfang (cm) in 1 m Höhe, geplante Maßnahme*
Hinweis: Soll eine Ausnahme von den Verboten des § 3 der Baumschutzsatzung aufgrund eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens erteilt werden, so sind in einem Baumbestandsplan die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Baumart und Stammumfang einzutragen und unverzüglich unter Hinweis auf die beabsichtigte Baumaßnahme der Stadt Zeitz zuzuleiten.
Bäume auf Nachbargrundstücken, die mit ihrem Kronenbereich zuzüglich 1,5 m in oder über die geplante bauliche Anlage ragen, sind ebenfalls im Bestandsplan zu verzeichnen.
Alternativ: können Sie hier eine Liste des betroffenen Baumbestandes hochladen (max. 10 MB)Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPEG erlaubt
Begründung gemäß § 5 (3) Baumschutzsatzung*
Hinweis: "Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung muss schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der Stadt Zeitz beantragt werden" (§ 5 (3) Baumschutzsatzung).
Mit dem Absenden des Formulars bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.*
Bitte beachten Sie vor dem Absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung
Sie haben die Möglichkeit, das Fällen von Bäumen online zu beantragen. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.
Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:
Die während der Antragstellung erhobenen Daten werden vom Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz weiterverarbeitet, um einen Vororttermin zu vereinbaren, die Kostenfestsetzung und die Ausnahmegenehmigung zu erstellen sowie gegebenenfalls die Kontrolle der Nachpflanzung durchzuführen. Die Daten werden auf den Servern der Stadt Zeitz gespeichert. Zusätzlich wird eine Akte (Papierform) geführt. Die Anträge und Verwaltungsakte auf unbegrenzte Dauer gespeichert. Dies ist zur Nachverfolgung von Verpflichtungen zu Ersatzpflanzungen und der Entwicklung des geschützten Baumbestands notwendig.
Ich habe die Datenschutzerklärung der Stadt Zeitz und den oben stehenden Hinweis zur Kenntnis genommen und stimme der Speicherung meiner Daten zu.*
Für die Bearbeitung des Antrags werden Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Diese Gebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung des Vorgangs erforderlichen Zeitaufwand. Gebührenschuldner ist der/die Antragsteller/in.*
Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die hierfür notwendige Genehmigung erteilt worden ist. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß hiergegen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.*
Die Felder mit * sind zwingend auszufüllen bzw. anzukreuzen.