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Online-Antrag Ausnahmegenehmigung zur Baumfällung

gemäß § 5 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Zeitz
Antragsteller/in (Grundstückseigentümer/in oder nachweislich bevollmächtigte Person)

Hinweis: Falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, muss eine Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden, die die Durchführung der beantragten Fäll- bzw. Schnittmaßnahmen erlaubt.


Antragsgrundstück (falls abweichend vom/n Antragsteller/in)

Upload Zustimmung Eigentümer


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt


Prüfung des Antrags



Upload-Skizze für freizugänglich Baumbesichtigung


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JEPEG erlaubt

Betreffender Baumbestand (Alternative: Liste hochladen, siehe unten)

Hinweis: Soll eine Ausnahme von den Verboten des § 3 der Baumschutzsatzung aufgrund eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens erteilt werden, so sind in einem Baumbestandsplan die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Baumart und Stammumfang einzutragen und unverzüglich unter Hinweis auf die beabsichtigte Baumaßnahme der Stadt Zeitz zuzuleiten.

Bäume auf Nachbargrundstücken, die mit ihrem Kronenbereich zuzüglich 1,5 m in oder über die geplante bauliche Anlage ragen, sind ebenfalls im Bestandsplan zu verzeichnen.


Upload Liste betroffener Baumbestand


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPEG erlaubt

Begründung

Hinweis: "Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung muss schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der Stadt Zeitz beantragt werden" (§ 5 (3) Baumschutzsatzung).


Hinweis: Detailfragen werden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets Öffentliches Grün / Baumschutz vor Ort besprochen. Für sonstige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets gern zur Verfügung.


Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Ergänzende Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie vor dem Absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung

Sie haben die Möglichkeit, das Fällen von Bäumen online zu beantragen. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

  • Name des Antragstellers, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • ggf. Name und Adresse des Eigentümers, der Eigentümerin
  • ggf. Flurstück, Gemarkung
  • ggf. Dokument "Zustimmung des Eigentümers"
  • ggf. Skizze zum Baumbestand, der gefällt werden soll
  • Liste des betroffenen Baumbestandes
  • Begründung gemäß § 5(3) Baumschutzsatzung

Die während der Antragstellung erhobenen Daten werden vom Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz weiterverarbeitet, um einen Vororttermin zu vereinbaren, die Kostenfestsetzung und die Ausnahmegenehmigung zu erstellen sowie gegebenenfalls die Kontrolle der Nachpflanzung durchzuführen. Die Daten werden auf den Servern der Stadt Zeitz gespeichert. Zusätzlich wird eine Akte (Papierform) geführt. Die Anträge und Verwaltungsakte auf unbegrenzte Dauer gespeichert. Dies ist zur Nachverfolgung von Verpflichtungen zu Ersatzpflanzungen und der Entwicklung des geschützten Baumbestands notwendig.



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