Antragsverfahren
Wenn geschützte Bäume gefällt oder durch Schnittmaßnahmen in ihrem Aufbau grundsätzlich verändert werden sollen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nötig. So soll verhindert werden, dass unkontrolliert und unsachgemäß Maßnahmen und Handlungen im Wurzel- und Kronenbereich durchgeführt werden, welche zur Schädigung oder zum Absterben der Bäume führen können.