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Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren"

Im Jahr 2020 wurden durch Neustrukturierung der Städtebauförderung die beiden bisher im Zeitzer Stadtzentrum angewendeten Förderprogramme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ durch das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ abgelöst. Zielschwerpunkt des neuen Förderprogramms sind Erhalt und Entwicklung des Stadtkerns von Zeitz, sowie die Innenstadt als Standort für attraktives Wohnen, Arbeiten, Kultur und Wirtschaft weiterzuentwickeln.

Bereits bewilligte oder in Realisierung befindliche und mit Städtebaufördermitteln aus den beiden abgelösten Förderprogrammen (teil-)finanzierte Maßnahmen, werden in das neue Förderprogramm übernommen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung geltenden Städtebau- förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt fortgeführt. Für neu angemeldete Maßnahmen gelten die Bestimmungen der neuen Städtebauförderrichtlinien. In diesem neuen Förderprogramm hat sich der Förderanteil zu Gunsten der Stadt verschoben. Das heißt, für städtische Maßnahmen können 80 Prozent der förderfähigen Kosten aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.

Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL LSA

Informationsseite zur Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt