Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass im Original
- bei Kindern: Geburtsurkunde im Original und ggf. Zustimmung des Sorgeberechtigten
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung) bzw. Eigentumsnachweis
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).