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Satzungen

Ein weiteres Planungsinstrument der Gemeinde sind Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch sowie Außenbereichssatzungen nach § 35 Baugesetzbuch.

Bei der Innenbereichssatzung kann die Gemeinde schnell und ohne aufwendiges Verfahren innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Baurecht schaffen.

Die Außenbereichssatzung erstreckt sich über einen bebauten Bereich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, sondern auch zu Wohnzwecken dient.

Diese Satzungen müssen mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.

Satzungen gemäß §§34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB)
BezeichnungBekanntmachung
Ergänzungssatzung für den Bereich Leipziger Straße/Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg
12.03.2008

Ergänzungssatzung „Platanenweg/ Kastanienplatz“

1. Änderung

15.02.2006

17.06.2009

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zeitz für den Bereich Teichstraße in Zangenberg
19.07.2006
Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße/ehem. Fleischerei
17.05.2006
Ortsabrundungssatzung Hainichener Dorfstraße/ehem. Garagenkomplex am Teich
11.07.2007

Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße im OT Geußnitz

20.08.2011
Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling -Straße
26.01.2013

Satzung gemäß § 34(4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz

1. Änderung

18.02.2012

28.09.2013

Außenbereichssatzung Kloster Posa
29.08.2015