Informationen zum Wohngeld
Die Stadt Zeitz bewilligt Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes. Die MitarbeiterInnen des Sachgebietes beantworten Ihre Fragen gern während der Sprechzeiten.
Beziehende von sogenannten Transferleistungen (z.B. ALG-II, Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Asylbewerberleistungen) sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Diese Leistungsempfänger erhalten kein Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Transferleistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.
Wohngeld gibt es nur auf Antrag. Die benötigten Antragsvordrucke können Sie sich herunterladen oder wie bisher in der Wohngeldstelle am Altmarkt 16 bzw. im Bürgerbüro Altmarkt 1 in Zeitz persönlich abholen.
Aus Kostengründen ist ein Versand der Formulare nur in Ausnahmefällen möglich.
Alle Informationen rund ums Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministerium Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (MLV). Dort erhalten Sie alle benötigten Informationen zur Beantragung des Wohngeldes.