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Anträge auf Sozialleistungen sind immer gebührenfrei - Vorsicht vor Abzocke bei Online-Anträgen

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 16.09.2026

Wer Online nach Begriffen wie „Wohngeld beantragen“ sucht, bekommt oft als erstes Anzeigen privater Dienstleister ausgespielt – ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Website wohngeldheld.de. Diese Anbieter lassen sich das Ausfüllen, Ausdrucken und Versenden der Formulare teuer bezahlen und so versteckt sich Kleingedruckten oft eine Servicegebühr von rund 50 Euro.

Das Geld können sich die Antragsstellenden jedoch sparen, denn diese Firmen sind keine Behörden, prüfen den Anspruch nicht vorab und beschleunigen das Verfahren auch nicht. Sie leiten die Daten lediglich an die zuständigen Ämter weiter. Richtig ist hingegen, dass die Beantragung von Wohngeld oder anderen Sozialleistungen direkt bei den zuständigen Behörden keinen Cent kostet. Bürgerinnen und Bürger sollten daher konsequent auf offizielle Kanäle setzen, denn hier gibt es bundeseinheitliche Vordrucke für alle Wohngeldarten wie Mietzuschuss, Lastenzuschuss oder für Heimbewohner. Des Weiteren stehen auf den offiziellen Webseiten der zuständigen Wohngeldbehörden alle Anträge als kostenfreie, direkt am PC ausfüllbare PDF-Dateien bereit.

Für die digitale Übermittlung aller Unterlagen sollte man bei Anträgen das offizielle Serviceportal des Bundes (Link unten stehend) nutzen, weil es die Antragstellung einfacher, schneller und übersichtlicher macht. Zudem spart man sich Zeit und Wege für den Besuch in der Behörde, Anträge können unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung 24/7 vorbereitet und eingereicht werden, das Portal kann beim Ausfüllen unterstützen und auf fehlende oder unvollständige Angaben hinweisen, benötigte Nachweise können je nach Antrag direkt hochgeladen werden, die digital übermittelte Anträge können von der Verwaltung unmittelbar elektronisch weiterverarbeitet werden und die Daten werden über das dafür vorgesehene Verwaltungsportal übermittelt, anstatt beispielsweise sensible Unterlagen unverschlüsselt per E-Mail zu schicken.

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Antrag hilft die örtliche Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung jederzeit gerne kostenfrei weiter und natürlich können Anträge auch persönlich zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Das Sachgebiet Soziales und Wohngeld hat dienstags von 09 – 12 Uhr und von 14 – 18 Uhr sowie donnerstags von 09 – 12 Uhr und von 14 – 16 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeitenden unter 03441 83452 und per Mail unter wohngeld@stadt-zeitz.de oder soziales@stadt-zeitz.de erreichbar.

Serviceportal

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 16.09.2026 
Quelle: Stadt Zeitz